Endlich ein Horizont

von Maximilian Steinbeis
5 Minuten

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Wir wollen die Vereinigten Staaten von Europa. Nous voulons les États-Unis d’Europe. We want the United States of Europe“: Er ist wieder da, der glühende Europapolitiker aus Leidenschaft Martin Schulz mitsamt dem dazugehörigen föderalen Bibber in der Stimme. Wer das genau ist, der da will, ob er selbst im Pluralis Majestatis oder die deutsche Sozialdemokratie oder die globale Gemeinschaft aller Wohlmeinenden, das bleibt im Ungefähren, aber das ist nicht weiter schlimm. Viel wichtiger ist: das Berliner Besetztzeichen, das Emmanuel Macron seit seiner epochalen Rede kurz nach der Bundestagswahl in den Ohren tutet, hat ein Ende. Endlich nimmt jemand den Hörer ab.

Das scheint mir die gute Nachricht dieser Woche zu sein: Deutschland is back, europapolitisch. Die sich abzeichnende Große Koalition wird ein Großes Thema haben, das ihr Zweck und Richtung verleiht und im Erfolgsfall auf die politischen Guthabenkonten beider Partner einzahlt, mehr als das die sozialen Themen der letzten Legislaturperiode vermochten. Es wird wieder angeschoben in Berlin, anstatt sich ziehen zu lassen. Es wird wieder über Horizonte geredet und nicht immer nur über rote Linien. Das allein ist die Sache wert. (Nur um die Grünen, die europapolitisch die ganze Zeit aus meiner Sicht am meisten Vernunft an den Tag gelegt hatten, tut es mir leid.)

Inhaltlich halte ich das, was Schulz auf dem Parteitag an radikalen Tönen zum Besten gegeben hat, für – sagen wir mal – einen Anfang. Rhetorisch fühlt man sich mit seinem Verfassungsvertrags- und Bundesstaatsvokabular in die Post-Nizza-Nullerjahre zurückversetzt, als wir auf Joschka Fischers Anregung die „Finalität“ des Integrationsprozesses zu bestimmen strebten, die Gestalt, die die ever closer union am Ende ihres Weges annehmen und der konstitutionelle Geist, der über ihr ausgegossen würde in einem wahren trans- und postnationalen Pfingstgeschehen. Das ist alles bekanntlich gründlich anders gekommen. Und ich glaube nicht, dass ein Parteitagsappell des Mannes aus Würselen ausreicht, diese versunkene Ära wiederaufleben und alles inzwischen Geschehene, von der Eurokrise bis zum Brexitvotum, ungeschehen zu machen. Zumal das Narrativ, Europa durch das Wirken eines europäischen Pouvoir Constituant wieder auf die Spur zu bringen, eine Konsequenz hat, die Schulz auch ganz ausdrücklich benennt: Wer diese Neugründung der Union nicht mitmachen will, ist draußen. Das kann angesichts der erwartbaren Widerstände in Mittel-, Ost- und Nordeuropa niemand wollen, und das gilt auch für Schulz, dessen Forderungen alles, was Macron vorschlägt, an Radikalität weit in den Schatten stellen – mit dem willkommenen und koalitionsstrategisch vermutlich auch intendierten Effekt, dass Macron auf alle, die sich vor dem Horizont fürchten, plötzlich vergleichsweise moderat wirkt.

Mit anderen Worten: den 00er-Jahre-Sound kann man sich vermutlich einfach wegdenken. Was dann übrig bleibt, ist eine Positionierung der sich abzeichnenden Großen Koalition an der Seite Macrons.

Apropos Europa: Es ist jetzt bald fünf Jahre her, dass ich für den Verfassungsblog eine Serie von Interviews unter dem Titel „Europe 2023 – An Educated Guess“ geführt habe – mit Franz Mayer, Mattias Kumm, UK Preuß, Jo Shaw, Christoph Möllers, Christian Hillgruber und Josef Isensee, Frank Schorkopf, Beate Kohler-Koch, Christian Joerges, Giandomenico Majone, Saskia Sassen und Richard Sennett. Die Anfangsfrage war immer die gleiche: Wenn Sie die Augen schließen und an die EU in zehn Jahren denken, was sehen Sie? Die Antworten, die ich bekam, waren sehr divers, wie nicht anders zu erwarten, und niemand konnte damals ahnen, was in UK, Polen, der Türkei und den USA in der Folgezeit alles passieren würde. Aber jetzt ist die Frist halb um, und die Lektüre mancher dieser Gespräche ist im Rückblick äußerst interessant.

Härteres und Weicheres

Nicht nur europapolitisch, auch europarechtlich war dies eine ereignisreiche Woche: Der EuGH hat sein Urteil in der Sache Taricco II verkündet, herausgefordert durch das italienische Verfassungsgericht, das in beispielloser Härte darauf bestanden hatte, die von ihm postulierte Verfassungsidentität Italiens nicht durch Vorgaben aus Luxemburg in Frage gestellt zu sehen – und siehe da, in Luxemburg zeigt man sich nachgiebig. Sehr zur Freude von MARCO BASSINI und ORESTE POLLICINO, die den EuGH sehr loben dafür, ihr „wirklich radikales Verständnis vom Vorrang des Europarechts“ durch ein „anderes und weicheres“ ersetzt zu haben, während DANA BURCHARDT genau das äußerst missfällt: Das Gericht pflanze dem Vorrang des Europarechts unausgesprochen eine Verfassungsrechts-Ausnahme ein.

Eine europapolitische Großbaustelle unserer Zeit ist der Brexit. IOANNIS GLINAVOS macht sich darüber lustig, wie die britische Regierung den Konflikt mit den irischen Kollegen über den Härtegrad des Brexit für Nordirland mit politischen Innovationen zu lösen versucht, die ihm aus der Politik Griechenlands während der Eurokrise bekannt vorkommen.

Polen, eine weitere europapolitische Großbaustelle, macht derzeit vor allem durch seine Regierungsumbildung Schlagzeilen, während hierzulande unbemerkt geblieben ist, was die von der PiS eingesetzte Präsidentin des Verfassungsgerichts Julia Przyłębska gerade mit ihren journalistischen Kritikern von der Gazeta Wyborcza in Gang zu bringen versucht – nämlich ein Strafverfahren wegen Verunglimpfung eines Verfassungsorgans. Was es mit diesem Fall auf sich hat, berichtet DOMINIKA BYCHAWSKA-SINIARSKA.

Ein sehr wichtiges Urteil kam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Es ging um die in einem georgischen Fall aufgeworfene Frage, was passiert, wenn Mitgliedsstaaten Einschränkungen der Menschenrechte zu anderen Zwecken missbrauchen als denen, für die die Konvention sie erlaubt. Für BASAK CALI war dieses Urteil „das, auf das wir gewartet haben“, und umso enttäuschter ist sie über die Antwort des Gerichts auf die Frage, was in einem solchen Fall passiert. „Der Berg“, so ihr Fazit, „hat eine Maus geboren.“

Deutschland hatte über viele Jahre großen Ärger mit dem Straßburger Gerichtshof wegen seiner Praxis, gefährliche Straftäter weit über den Zeitraum ihrer Strafe hinaus in Sicherungsverwahrung zu halten. Ob der jetzt erreichte Regelungszustand dazu in Straßburg Segen findet, wird gerade in einem aktuell anhängigen Fall verhandelt. MARTEN BREUER berichtet über seine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung.

Vom Bundesverfassungsgericht musste sich Deutschland über seine Pflichten belehren lassen, wenn es einen Tschetschenen nach Russland ausliefern will. FREDERIK VON HARBOU und JOHANNA KÜNNE analysieren die Entscheidung.

Die Universität Hamburg wiederum hat den Versuch unternommen, die Religionsausübung ihrer Mitglieder mit einem Verhaltenskodex zu regulieren. Wie gut oder schlecht ihr das gelungen ist, prüfen PAULINE WELLER und SHINO IBOLD.

Anderswo

Weitere lesenswerte Diskussionsbeiträge zum EuGH-Urteil Taricco II kommen von BARBORA BUDINSKA und ZUZANA VIKARSKA, von MASSIMO FICHERA und von DANIEL SARMIENTO.

JONATHAN McCULLY berichtet von einer Entscheidung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs zu dem Umfang, in dem Tote – im konkreten Fall der beim Flugzeugunglück von Smolensk ums Leben gekommene polnische Präsident Lech Kaczyński – ein Recht auf Persönlichkeitsschutz zugestanden werden kann.

WOJCIECH ZAGORSKI zeigt, wie die Unterwerfung der Justiz in Polen mit der geplanten Reform des Wahlrechts zusammenhängt – ein extrem wichtiges und beunruhigendes Thema, zu dem wir in der nächsten Woche auch noch einen Beitrag von ANNA RAKOWSKA-TRELA bringen werden.

MIGUEL ANGEL PRESNO DE LINERA denkt darüber nach, warum es so verdammt schwer ist, die spanische Verfassung zu reformieren.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute!

Max Steinbeis


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