Femizide sind keine Einzelfälle, sondern strukturelle Gewalt gegen Frauen

Morde an Frauen sind mehr als „Beziehungstaten“ – sie sind Ausdruck eines strukturellen gesellschaftlichen Problems. Juristin Jara Streuer setzt sich für eine präzisere Definition von Femiziden im Strafrecht ein und erklärt, warum Femizide sogar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt werden könnten. Ein Gespräch über Einzelfälle, die keine sind, das Patriarchat als gesellschaftliche Norm und fehlende Schutzräume für Frauen.

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Ein Ausschnitt aus einem Wörterbuch, in dem ein roter Stift das Wort „Femicide“ hervorhebt.

Tausende Frauen jeden Alters gingen Ende November auf die Straße. Sie demonstrierten am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und machten darauf aufmerksam, dass für viele Frauen und Mädchen körperliche und sexuelle Gewalt sowie Diskriminierung zu ihrem Alltag gehören.

Bereits in der Woche zuvor hatte das Bundeskriminalamt (BKA) mit seinem Bundeslagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023 konkrete Zahlen veröffentlicht. Demnach wurden in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als 180.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt, mehr als 52.000 Frauen meldeten Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch. In der „Fallgruppe Femizid“ fasst das BKA zudem versuchte und vollendete Tötungen zusammen. Insgesamt zählte die Aufsichtsbehörde 938 weibliche Opfer, 360 von ihnen starben.

Porträt einer jungen Frau mit langen dunkelblonden Haaren vor dunklem Hintergrund.
In ihrer Dissertation hat sich die Juristin Jara Streuer mit der Frage beschäftigt, wie sich der Begriff Femizid strafrechtlich klarer definieren lässt.
Menschen nehmen an einer Demonstration gegen Femizide - der Schriftzug »Femizide sind keine Einzelfälle« ist dabei auf einem Transparent zu lesen.
Menschen demonstrieren im November 2023 auf dem Goseriedeplatz in Hannover gegen Femizide. Anlass war die Tötung einer jungen Frau. Ihr Ex-Partner hatte sie am 7. November 2023 erstochen.
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