Meine Frage an die AfD

von Maximilian Steinbeis
6 Minuten

Liebe Freunde des Verfassungsblogs,

Die AfD hat geräuschvoll Platz genommen im Plenum des frisch konstituierten 19. Deutschen Bundestags. Gleich ihre erste Wortmeldung am Rednerpult war eine Anklage an die Parlamentsmehrheit, wie sehr ihr dieselbe unter Verrat ihrer eigenen demokratischen Maßstäbe Ausgrenzung und Misshandlung angedeihen lasse und ihr vorzuenthalten versuche, was jeder gewählten und im Bundestag vertretenen Partei zusteht. Was den Alterspräsident betrifft, hat der Vorwurf in der Tat allerhand für sich. Der hätte die Sitzung eröffnet und wäre von der AfD gekommen, hätte der letzte Bundestag nicht in letzter Minute die Regeln geändert. Dass ihr Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten nicht gewählt wurde, halte ich dagegen für das demokratisch Gebotene. Es mag eine Übung geben, jeder im Parlament vertretenen Partei einen Vizepräsidenten zuzugestehen, aber kein Recht dieser Partei, der Mehrheit zu diktieren, wer das sein soll. Keine Abgeordnete ist verpflichtet, dafür zu sein, dass ein Mann, der dem Islam das Recht auf Religionsfreiheit abspricht, ihr vom Präsidiumspult aus die Plenarsitzungen leitet. Soll die AfD ihr halt einen Kandidaten hinstellen, den sie wählen kann. Ihr Problem.

Insoweit hat der „Kein-Fußbreit-den-Faschisten“-Reflex hier seine Berechtigung (und ist deshalb hier halt auch kein Reflex). Das ändert aber nichts am Gesamtbefund. Ich will hier nicht noch mal alles aufblättern, was anderenorts schon gesagt und geschrieben wurde zu der Opfer-Strategie der Rechten und dem Beitrag der Nicht-Rechten zu ihrem Erfolg. Aber klar scheint mir, dass wir Nicht-Rechten von links bis konservativ – jenseits von Feinderklärung hier und Sozpäd-Konsensgekuschel dort – weiterhin keine Ahnung haben, wie wir mit diesen Leuten umgehen sollen. Eine Partei, die dauernd lautstark und mit dem Gestus der gekränkten Unschuld behauptet, ganz normal und demokratisch und legitim und völlig untadelig zu sein, uns aber gleichzeitig laufend Anlass gibt, dieser Behauptung aufs Höchste zu misstrauen – das hatten wir noch nicht. Da kennen wir uns nicht aus. Da stolpern wir herum, und die AfD („Wir werden sie jagen!“) hat ihren Spaß und Profit dabei.

Wie kommen wir da heraus? Zwei Positionen scheinen sich mir von selbst zu verbieten: Die eine lautet, das seien alles Nazis, die wir nicht mal mit der Kaminzange anfassen. Das hätte die AfD wohl gerne, dass wir sie so billig davon kommen lassen. Die andere lautet, ihnen einfach aufs Wort zu glauben, sie seien ganz honorige, verfassungstreue Demokraten, nur weil sie das von sich behaupten.

Ich habe eine drängende und alles entscheidende Frage an die AfD, und das ist diese: Könnte ich mir gegebenenfalls trauen, euch gegenüber in der Minderheit zu sein?

Demokratien erkennt man daran, dass die Minderheit der Mehrheit die Macht überlässt. Wenn die Minderheit Grund hat zu befürchten, nicht nur überstimmt, sondern unterdrückt zu werden, marginalisiert, ausgeplündert, vergewaltigt und vertrieben, dann wird sie das nicht tun. Schimpft sie undemokratisch, aber das kann dann schlichtweg niemand von ihr erwarten. Aus diesem Grund ist es Funktionsbedingung für Demokratie, dass es Verfahren und Institutionen gibt, die der Minderheit das nötige Vertrauen geben, sich den Verlust der Macht an die Mehrheit leisten zu können. Es braucht Verfahren, die sicherstellen, dass Mehrheit immer potenzielle Minderheit bleibt und umgekehrt. Es braucht Grundrechte, die ihre Macht über die Minderheit auf das Rechtfertigbare beschränken. Es braucht starke und unabhängige Gerichte, die beides bewachen und durchsetzen. Wo es das gibt, wird die Minderheit ihre Niederlage seufzend eingestehen und sagen: Gut, wir sind überstimmt, bitte sehr, hier habt ihr Polizei, Armee, Verwaltung und Gesetzgebung, viel Erfolg damit. Wo es das nicht gibt, wird die Minderheit einen Teufel tun. Deshalb verlangt die Verantwortung für den Bestand der Demokratie von der Mehrheit und damit von jeder Partei, die eine werden will, der Minderheit zum Verfassungsmisstrauen keinen begründeten Anlass zu geben.

Das scheint mir das Kriterium zu sein, an dem der Anspruch der AfD, eine untadelig demokratische Partei zu sein, gemessen werden sollte: ob man sich trauen kann, ihr gegenüber in der Minderheit zu sein. Das ist der Maßstab, und nicht, ob sie sich zur Demokratie im Sinn von Mehrheitsprinzip und Volksherrschaft bekennen – natürlich tun sie das. Diese Frage kann sie auch nicht so leicht als Ausgrenzungs- und Diskriminierungsversuch skandalisieren. Wir fragen ja nur nach: Ihr sagt, ihr wollt euch „euer Land zurückholen“ – beruhigt uns, dass wir das nicht als Eigentumsanspruch mitsamt dem Recht zur Exklusion zu verstehen haben (oder doch?). In dem Maße, wie ihr die von euch in überreicher Zahl gesetzten Anlässe zum Misstrauen ausräumt, haben wir kein Problem damit, euch als Demokraten zu behandeln. Klären wir das miteinander, wir und ihr. Im Streit miteinander. Wir trauen euch nicht, aus Gründen, die ihr gesetzt habt. Gebt uns Gründe, euch zu trauen. Nicht euch zu mögen, nicht euch zu glauben. Nur zu trauen. In diesem Sinn ist es gemeint, wenn ich sage: Mit Rechten reden.

Sieben Schritte auf dem Weg zur Hölle

Während ich dies schreibe, bricht in Spanien gerade der Verfassungsstaat auseinander. Dass es über Wochen, Monate und Jahre nicht möglich war, die Eskalationsspirale zwischen Barcelona und Madrid zu durchbrechen, weder auf regionaler, noch auf nationaler, noch auf europäischer Ebene, ist eine Tragödie, von der wir uns lange nicht erholen werden. Sieben Schritte auf dem Weg zur Hölle hat JOSÉ LUIS MARTÍ in seinem markerschütternden Résumé des ganzen Dramas beschrieben, zwei weitere fehlten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch: die Unabhängigkeitserklärung durch das Parlament in Barcelona und die Aktivierung des Artikels 155 der spanischen Verfassung durch den Senat in Madrid. „Dann werden wir in der Hölle angekommen sein“, schreibt Martí – nicht nur wegen der Gewalt in Barcelonas Straßen, sondern wegen des irreparablen Schadens für Legalität und Legitimität, der dann einträte. Beide Schritte sind mittlerweile vollzogen.

In Kurdistan hatte es ebenfalls ein Unabhängigkeitsreferendum gegen den Widerstand der irakischen Zentralregierung gegeben. OMAR YOUSEF SHEHABI nennt Gründe, warum in diesem Fall das Recht auf Seiten der regionalen Independisten gestanden habe.

Zurück zum deutschen Bundestag: ROMAN LEHNER entwirrt das gedankliche Knäuel, in das sich verstrickt, wer sich fragt, wie der FDP-Politiker Hermann-Otto Solms eigentlich zu der Ehre gelangt ist, die konstituierende Sitzung des Bundestags zu leiten. Das war bekanntlich bislang immer der Job des ältesten Abgeordneten gewesen, der aber in diesem Fall von der AfD gekommen wäre, weshalb der letzte Bundestag extra die Geschäftsordnung geändert hatte. Aber den gibt es ja gar nicht mehr. Was war dann die Grundlage für die Amtshandlungen des Herrn Solms? Die Auflösung, die Lehner für dieses „Solms-Trilemma“ findet, ist ziemlich überraschend.

Ein anderes verfassungsrechtliches Problem des neu konstituierten Bundestags entsteht durch die langwierigen Koalitionsverhandlungen: Es gibt einstweilen noch keine neuen Regierung, der Zuschnitt der Ministerien ist noch unklar, und damit auch die der Bundestagsausschüsse. Wie in der letzten Legislaturperiode behilft sich das Parlament mit einem „Hauptausschuss“. Vier dadurch aufgeworfene Probleme, und wie man sie lösen kann, beschreibt SIMON GELZE.

Anderswo

JÜRGEN HABERMAS wirft seine ganze Autorität für Emmanuel Macron in die Waagschale und gibt der entstehenden Jamaika-Konstellation samt ihrem zu erwartenden FDP-Finanzminister ein wahres Donnerwort von Appell auf den Weg, dem Franzosen nur ja die Neugründung Europas nicht kleingeistig zu vermasseln. „Man reibt sich die Augen: Da ist jemand, der am Status quo noch etwas ändern will? Da hat jemand den frivolen Mut, sich gegen das fatalistische Bewusstsein von Fellachen aufzulehnen, die sich den vermeintlich zwingenden systemischen Imperativen einer in abgehobenen internationalen Organisationen verkörperten Weltwirtschaftsordnung gedankenlos beugen?“ Eat this, Christian Lindner. Dafür breche ich gern mit meiner Gewohnheit, an dieser Stelle Blogposts und keine Spiegel-Artikel zu verlinken.

JULIAN KRÜPER verteidigt die Weigerung der Bundestagsmehrheit, den AfD-Kandidaten Albrecht Glaser als Vizepräsidenten zu akzeptieren, und gibt damit obendrein den Startschuss für einen neuen Blog rund um den auch Verfassungsblog-Leser_innen wohl bekannten Heiko Sauer aus Bonn, mit dem Ziel, diese neuen parlamentarischen Zeiten staats- und rechtswissenschaftlich zu begleiten. Herzlich willkommen schon mal! Schön zu sehen, dass sich das Format des rechtswissenschaftlichen Expert_innenblogs nun auch in Deutschland immer mehr durchsetzt.

Zu Katalonien empfiehlt JURE VIDMAR, die Lösung des Konflikts eher im vergleichenden Verfassungs- denn im Völkerrecht zu suchen, während MARKO MILANOVIC den Fall zum Anlass nimmt, über die völkerrechtlichen Regeln zur Sezession generell nachzudenken. MIGUEL ÁNGEL PRESNO LINERA gibt einen Überblick über die vielen verfassungsrechtlichen Probleme bei der Anwendung des noch nie erprobten Autonomie-Aufhebungs-Artikels 155 der spanischen Verfassung samt einer sehr hilfreichen Bibliographie der bisher zu diesem komplizierten Thema veröffentlichten Meinungsbeiträge. ARGELIA QUERALT hält fest, dass es – bei allen Fehlern der Regierung in Madrid – die 70 von 135 Abgeordneten des katalanischen Parlaments waren, die mit dem Beschluss der Unabhängigkeit den Verfassungspakt gebrochen haben.

ELINE KINDT lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die wachsenden Probleme des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, seine Urteile auch durchgesetzt zu bekommen. In Fall der Ukraine warten Tausende vergeblich darauf, ihre Pensionsansprüche erfüllt zu bekommen, allen Gerichtsurteilen durch alle Instanzen zum Trotz. Der EGMR hat diese Fälle jetzt von seiner Liste gestrichen und dem Ministerrat überantwortet – eine sehr umstrittene Entscheidung, die den Schutz der Menschen der prozeduralen Effizienz unterordnet.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute!

Max Steinbeis

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