Bayerischer Verfassungsrichter sieht „Pflicht“ zum Stellen eines AfD-Verbotsantrags

Chan-jo Jun sieht die Bundesregierung in der Pflicht, ein AfD-Verbot zu beantragen. Politische Argumente dürften die im Grundgesetz vorgesehene rechtlichen Prüfung durch Karlsruhe nicht verhindern, sagt der bayerische Verfassungsrichter im RiffReporter-Interview. Bleibt ein Verbotsantrag aus, sei auch eine Verfassungsbeschwerde von Bürger:innen denkbar.

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Ein Pappschild, das bei einer Demonstration gegen Rechtsextremismus hochgehalten wird, zeigt die Aufschrift: „Ene mene meck, die AfD muss weg!“

Anfang Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Sein mehr als 1.100 Seiten langes Gutachten übergab der Geheimdienst offiziell nur dem Bundesinnenministerium, doch inzwischen haben mehrere Medien das Dokument zugespielt bekommen und veröffentlicht. Die Partei klagt gegen die Einstufung, ein Urteil dazu steht noch aus.

Zugleich hat das Gutachten die seit Jahren lodernde Debatte über ein Parteiverbotsverfahren neu befeuert. Bisher haben dies jedoch weder die Bundesregierung noch der Bundestag oder der Bundesrat beantragt – das Bundesverfassungsgericht hat daher keine Möglichkeit zu prüfen, ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten werden müsste. Im Interview mit RiffReporter erklärt der Anwalt und bayerische Verfassungsrichter Chan-jo Jun, warum es problematisch ist, dass eine im Grundgesetz vorgesehene Prüfung bisher an politischen Argumenten scheitert. Aus seiner Sicht wäre ein Verbotsverfahren ein Erfolg – gleich, wie es ausgeht.

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