Der Volkskanzler

Was, wenn unsere Demokratie doch nicht so stabil ist, wie wir denken? Eine Warnung von Max Steinbeis

von Maximilian Steinbeis
11 Minuten
Deutschlandfahne (verfremdet, Symbolbild)

Die Warnung war knallhart: Jemand, der das demokratische System von innen grundlegend ändern wollte, käme ziemlich weit, sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen und forderte, „Sicherungen" zum Schutz der Demokratie einzubauen. Denn die Verfassungsordnung habe Schwachstellen. Max Steinbeis, Gründer des „Verfassungsblog", legt in diesem Szenario dar, wie weit ein Politiker autoritären Typs in Deutschland ganz legal käme.

I.

Jetzt mal angenommen, es käme einer. Mal angenommen, da wäre plötzlich einer, der die Menschen begeistert und mit Hoffnung erfüllt. Einer, der sie mobilisiert, der sie organisiert und ihnen Schwung verleiht. Der eine große Bewegung hinter sich schart, ohne ideologischen Ballast, offen für alle, die an der Zukunft mitarbeiten wollen. Einer, der sie alle völlig unmöglich aussehen ließe, Olaf Scholz und Annegret Kramp-Karrenbauer und tutti quanti. Ein Neuer, ein Erneuerer, ein von der alten Bundesrepublik und ihrer Politik und ihrem zerfallenden Parteiensystem gänzlich Unkontaminierter.

Angenommen, der Mann (angenommen, es ist einer) hat Erfolg. Gewinnt Landtagswahlen. Wird Ministerpräsident. Angenommen, der Schwung dieses Sieges trägt ihn durch den Bundestagswahlkampf bis an die Spitze aller Umfragen. Angenommen, sein Hinzukommen verändert das Spektrum der politischen Möglichkeiten radikal. So sehr, dass es, angenommen, für eine eigene Mehrheit reicht am Wahlabend. Dass er keine Koalitionspartner braucht, keine endlose Verhandlungsrunden, keine Kompromisse schließen, Anhänger enttäuschen und Bündnisse mit Leuten eingehen müssen, die er eben noch mit Hohn und Verachtung überschüttet hat. So wie die Zigmillionen seiner Wählerinnen und Wähler es sich ersehnt und erhofft haben. Angenommen, das Land bekommt in Rekordzeit eine handlungsfähige Regierung mit einem klaren, kompakten Profil und Programm. Ein Tag der Erlösung.

Angenommen, er schlägt bei seinem ersten Auftritt nach der Wahl einen staatsmännischen und nachdenklichen, manche finden: geradezu versöhnlichen Ton an. Der Wahlkampf, sagt er, habe viele Wunden geschlagen. Aber jetzt sei die Zeit des Streitens und des Redens vorbei. Durch konkrete Taten werde er diejenigen ins Unrecht setzen, die ihn als Gefahr für die Verfassung verunglimpft haben. Es sei der Souverän, sagt er, der die Macht in seine Hände gelegt habe: das deutsche Volk. Vor dieser Entscheidung empfinde er tiefen Respekt, genauso wie vor dem Grundgesetz. Er sei der verfassungsmäßig gewählte Bundeskanzler. Und von nichts und niemand werde er sich daran hindern lassen, die in ihn gesetzten Hoffnungen zu erfüllen. Er werde ein Kanzler aller Deutschen sein. Nicht nur derer, die ihn gewählt hätten. Er werde dieses tief zerstrittene Land einen.

II.

Angenommen, seine Regierung bringt Tage nach der Übernahme der Amtsgeschäfte eine Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht in Gang. Die Medien und die juristischen Berufsverbände schlagen Alarm: Er wolle das Verfassungsgericht mit Gefolgsleuten vollpacken! Das verfängt aber nicht recht. Die Gesetzesänderung beschränkt sich darauf, einen dritten Senat in Karlsruhe einzurichten, neben den beiden, die es bereits gibt. Ein Angriff auf den Rechtsstaat? Na, übertreiben wir mal nicht. Die Bundestagsmehrheit kann vier der acht Posten in dem neuen Senat besetzen, aber für eine Stimmenmehrheit braucht man immer noch fünf, oder nicht? In seiner eigener Partei wird Enttäuschung laut, dass der Kanzler das Verfassungsgericht, diese Bastion undemokratischer Bedenkenträgerei, nicht härter anpackt. Die Macht der „roten Roben“ in Karlsruhe bleibt völlig unangetastet.

Ein dritter Senat also, der künftig für alle Verfahren des Staatsorganisationsrechts zuständig sein soll: Organklagen, abstrakte Normenkontrollverfahren, Bund-Länder-Streitigkeiten, Wahlprüfungssachen und solche staubtrockene Dinge. Die beiden bestehenden Senate, so die offizielle Begründung, sollen sich mit ihrer ganzen Kraft dem Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger widmen. Lässt sich das nicht hören? Klagt nicht das Verfassungsgericht selbst seit Jahren über seine Überlastung?

Die neue Regierung profitiert davon, dass die Regel, dass die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen, bereits seit einigen Jahren abgeschafft ist. Das hatte die vorherige Mehrheit getan. Im letzten Bundestag besaß die jetzige Regierungspartei schon eine Sperrminorität. Die „Altparteien“, wie sie jetzt allgemein genannt werden, wollten damals um jeden Preis verhindern, dass die neue Partei bei der Besetzung frei werdender Posten am Bundesverfassungsgericht ein Mitspracherecht für sich erzwingt.

Theoretisch könnte die neue Bundestagsmehrheit jetzt diese Zweidrittelmehrheit natürlich auch selber abschaffen. Dafür bräuchte sie nicht einmal die Zustimmung des Bundesrates. Aber sie muss das gar nicht, das ist bereits erledigt. So oder so kann niemand die Regierungsmehrheit daran hindern, die vier vom Parlament zu wählenden Richter für den Dritten Senat ganz alleine auszuwählen. Die Opposition geht ja nicht leer aus. Die Altparteien haben ja noch den Bundesrat. In der Länderkammer besitzen sie ja noch eine komfortable Mehrheit. Er sei bereit, sagt der Bundeskanzler, die vier vom Bundesrat zu besetzenden Richterinnen und Richter ganz ihrer Auswahl zu überlassen. Dafür erwarte er aber auch Respekt für die vier Personalentscheidungen, die der Bundestag zu fällen habe.

III.

Angenommen, der neue Kanzler macht sein Wahlversprechen wahr. Sagen wir: eine große Steuerreform, verbunden mit einer massiven Erhöhung des Kindergelds und einem Investitionspaket für Bildung und Infrastruktur. Das Paket durch den Bundesrat zu bringen, war unendlich mühsam, riskant und teuer, aber: Es ist vollbracht, die Reform steht im Bundesgesetzblatt, ein großer Sieg. Von Staatskunst schreibt die FAZ, vom Volkskanzler die BILD.

Die unterlegenen Landesregierungen geben sich aber noch nicht geschlagen. Sie halten die Reform für verfassungswidrig: Viel zu tief greife sie in die Kompetenzen und in die eigenständige Haushaltswirtschaft der Länder ein, so ihr Argument. In der Tat zeichnet sich in Karlsruhe in der mündlichen Verhandlung deutlich ab, dass ein Teil der Richterbank diese Bedenken teilt.

Bei der Urteilsverkündung trägt der Senatsvorsitzende eine ernste Miene zur Schau. Noch nie, sagt er in einer Vorbemerkung, sei eine Spruchkammer des Gerichts bei einer so fundamentalen Sache so tief gespalten gewesen. Vier der acht Mitglieder des Dritten Senats hielten die Steuerreform für eklatant verfassungswidrig. Aber bei Stimmengleichheit, da sei § 15 Abs. 4 S. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht eindeutig, könne ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden. Die vier anderen Richter – in der Presse werden sie „Kanzler-Richter“ genannt – halten das Gesetz für korrekt. Damit sei die Klage abzuweisen.

Der Kanzler verzichtet in seiner Reaktion auf jede triumphale Geste. Im Gegenteil, sagt er, mache ihm die Gespaltenheit des Bundesverfassungsgerichts große Sorgen. Auch wenn sein Reformpaket das Verfahren in Karlsruhe unbeschadet passiert habe, hätte nur ein Richter anders entscheiden müssen, und das ganze Paket wäre gekippt. Schon der Respekt vor der demokratischen Legitimation des Gesetzgebers verbiete es, die Geltung seiner Gesetze von dem schwankenden Willen eines einzigen Verfassungsrichters abhängig zu machen.

Das Justizministerium werde daher eine erneute Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht anstoßen. Wenn das Gericht eine Entscheidung des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklären wolle, dann künftig nur noch mit qualifizierter Mehrheit. Sechs der acht Richter müssen dafür sein, das Gesetz für nichtig zu erklären. Wenn mehr als zwei ein so genanntes „normverwerfendes Urteil“ nicht mittragen, bleibt das Gesetz in Kraft. Diese Idee, fügt der Kanzler schmunzelnd hinzu, sei übrigens gar nicht seine. Die habe er von der CDU. Es sei ja nicht alles immer schlecht, was von den Altparteien kommt.

Die Opposition ist entsetzt. Der Kanzler wolle sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle vom Hals schaffen! Damit immunisiere sich die Regierungsmehrheit im Parlament gegen jedes Risiko, mit ihren Gesetzen in Karlsruhe aufgehoben zu werden! Damit könne die Regierung machen, was sie wolle! Das sei das Ende des Rechts- und Verfassungsstaats! Es gibt eine Sondersendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, eine Mahnwache im Karlsruher Schlossgarten, und in Berlin, Frankfurt und einigen anderen Städten demonstrieren Zehntausende friedlich für Demokratie und Grundgesetz.

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