Digitale Wahlen und die Demokratie

2021 wird ein Superwahljahr. Doch wie soll in Pandemiezeiten gewählt werden? Können digitale Abstimmungen Briefwahlen ersetzen? Die Debatte darüber wird intensiver.

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Reichstagsgebäude in Berlin

Das Corona-Virus hat tatsächlich die Diskussion über digitale Abstimmungen und Wahlen wieder stärker aufleben lassen. Auf Parteitagen wird digital gewählt, Wohnungseigentümergemeinschaften machen das, und kürzlich haben sogar die arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiter bei Deutschlandradio die Mitglieder ihres Wahlausschusses digital bestimmt.

Der Informatiker Henning Tillmann, Co-Vorsitzender des Zentrums für digitalen Fortschritt D64, findet die Diskussion über digitale Wahlverfahren sehr wichtig. „Denn die Demokratie muss handlungsfähig bleiben“, begründet er den Ruf nach digitalen Wahlen. Und so lautet das Gebot der Stunde: Sichere und nachvollziehbare geheime digitale Wahlverfahren entwickeln!

Wahlurne bleibt unersetzlich

Denn wenn aus Infektionsschutzgründen keine Vereinssitzungen oder Parteitage stattfinden können, müssen eben Wahl-Verfahren entwickelt werden, die keine Präsenz voraussetzen, aber dennoch rechtsstaatlich korrekte demokratische Wahlen ermöglichen. „Für Bundestagswahlen und andere staatliche Wahlen gibt es keine digitale Alternative zur Briefwahl oder zum Gang zur Wahlurne“, stellt Henning Tillmann sofort klar.

Da beruft er sich unter anderem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009. Das Verfassungsgericht hatte damals über zwei Wahlprüfungsbeschwerden geurteilt und festgestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war.

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