Österreich geht schrittweise zurück zur Freiheit
Die Zahl der Neuinfektionen sinkt, weshalb die Regierung langsam die Corona-Pandemie Beschränkungen lockert.

Wien, 28. April 2020.
Ab 16. März war "das Betreten des öffentlichen Raumes", außer für unbedingt notwendige Zwecke und für Spaziergänge, in Österreich verboten, um die allzu rasche Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern. Die Maßnahmen haben gewirkt, die effektive Reproduktionszahl ist auf 0,63 gesunken (Stand 21.4. laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES). Seit 14. April dürfen Geschäfte unter 400 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder Kunden bedienen, allerdings müssen diese Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens einen Meter Abstand halten. Vor vielen Geschäften sieht man deshalb ein neues Bild: Menschen mit – großteils selbstgenähten, bunten – Masken stehen vor Geschäften angestellt und warten geduldig, dass sie eintreten dürfen.
Generell herrscht großteils weiterhin Disziplin und Rücksicht, im Hintergrund rumort es allerdings schon ein bisschen. Vergangenen Freitag wollten in Wien ein paar Menschen gegen die Pandemie-Beschränkungen demonstrieren, was jedoch untersagt wurde; in den Social Media mehren sich Klagen über Verbote und Beschränkungen und als übertrieben erachtetes Vorgehen der Polizei beim Auflösen von Gruppen oder weil Kinder im Park anderen Kindern zu nahe gekommen sein sollen. In Vorarlberg hat ein Polizist bei der Jagd nach einer Gruppe von Jugendlichen im Wald, die den Mindestabstand nicht eingehalten haben sollen, sogar Warnschüsse abgegeben. Er habe nur Kollegen zur Verstärkung rufen wollen, sein Funkgerät habe aber nicht funktioniert, heißt es seitens der Polizei.
Auch im Parlament wird – mit Abstand und Mundschutz – zunehmend heftiger über die Maßnahmen debattiert. Einerseits heißt es, sie seien zu streng und würden die Freiheit der BürgerInnen zu sehr einschränken, andererseits seien sie nicht ausreichend in Bezug auf finanzielle Unterstützung von arbeitslos Gewordenen oder in wirtschaftliche Not geratene Unternehmen.
Ab 1. Mai, dem traditionellen Feiertag "Tag der Arbeit", gibt es jedenfalls wieder mehr Freiheit: Die Ausgangsbeschränkungen sind dann vorbei, Demonstrationen mit gewissen Auflagen erlaubt, Veranstaltungen bis zu zehn Personen wieder möglich, Friseure dürfen wieder öffnen. Der Mund-Nasen-Schutz bleibt aber in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen Pflicht und auf der Straße Kür. Ab 15. Mai dürfen Lokale und Tierparks wieder Besucher empfangen und am 29. Mai Hotels und Pensionen ihren Betrieb aufnehmen. Wie die Abstands- und Hygienevorschriften in der Gastronomie in die Praxis umgesetzt werden können, wird noch diskutiert.
Auch Freibäder werden Ende Mai aufsperren dürfen – normalerweise tun sie das am 1. Mai. Angesichts dessen, dass viele ihren heurigen Sommerurlaub daheim oder in der näheren Umgebung verbringen werden, ist das ein wichtiger Schritt.
Ärger, Sorgen und Proteste der Lehrergewerkschaft gibt es in Bezug auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen. Bildungsminister Heinz Faßmann gab vor, dass ein "Schichtbetrieb" eingeführt werden soll, also z.B. die Hälfte der SchülerInnen Montag bis Mittwoch in die Schule geht und die andere Hälfte Mittwoch und Donnerstag und die Woche drauf gewechselt werden soll. In einem 25seitigen Hygienehandbuch sind auch der Mindestabstand in den Klassen oder das Verhalten in den Pausen geregelt. Wie das funktionieren soll, ist fraglich. Viele Schulen haben viel zu wenig Platz und teils nicht einmal Waschbecken oder Warmwasser und Seife in den Klassenzimmern.

Wien, 6. April 2020.
Am Beginn von Woche vier des Ausnahmezustands in Österreich ist die Zahl der an Covid-19 Erkrankten gesunken, die Regierungsvertreter haben deshalb eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen ab 14. April angekündigt. In Österreich wurden mit Stand 6.4.2020, 15.00 Uhr 111.296 Menschen auf SARS-CoV-2 getestet, davon waren 12.206 positiv. 220 Menschen sind an oder mit Covid-19 gestorben. Das Bundesland Tirol ist am stärksten betroffen und großteils unter Quarantäne. Um Mitternacht soll diese jedoch gelockert werden.
Seit 16. März 2020 ist per Verordnung das "Betreten des öffentlichen Raumes" verboten, außer zur Deckung der Grundbedürfnisse, um in die Arbeit zu gehen und mit Menschen aus dem gemeinsamen Haushalt spazieren zu gehen. Schulen, Geschäfte (außer für die Grundversorgung), Lokale, Museen, Theater usw. sind geschlossen, Pflegeheime und Krankenhäuser dürfen nicht besucht werden. Seit 6. April dürfen Supermärkte nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden. In einer Woche soll das für alle Geschäfte und für öffentliche Verkehrsmittel gelten. Allerdings gibt es nicht genug Schutzmasken, nicht einmal für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
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