Gegen Fake und Hass: Der Digital Services Act (DSA) nimmt die großen Internet-Plattformen ins Visier

Ab dem 17. Februar 2024 gilt der europäische Digital Services Act (DSA) für alle Internetplattformen – ob klein oder groß. Für die großen Anbieter gelten besonders strenge Regeln.

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Der Digital Services Act der EU stärkt Verbraucherrechte.

Das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) wird ab dem 17. Februar 2024 in der EU für alle Anbieter von digitalen Diensten scharf geschaltet. Dazu zählen alle Dienste für Waren, Dienstleistungen oder Inhalte – von Amazon bis Zalando.

Gegen Fake und Hass

Nach dem Grundsatz „Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein“, sollen nun auch im Internet angebotene gefälschte Produkte leichter aus dem Verkehr gezogen, illegale Inhalte und Hassreden schneller entfernt werden. Das Gesetz gehört zu einer Reihe neuer Digital-Gesetze, die die EU-Kommission in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat.

Plattformen müssen also sorgfältiger als bisher prüfen, was sie anbieten. Außerdem müssen sie Verbraucher:innen konkrete Beschwerde-Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Nutzenden dürfen sie nicht mit sogenannten „Dark Patterns“ zu Entscheidungen verleiten, die sie informiert nicht frei getroffen hätten.

Strenge Regeln für Big Tech

Erstmals können auch die großen US-Plattformen in Europa für Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden. Für Anbieter mit über 45 Millionen Nutzenden gilt die Verordnung bereits seit August 2023. Betroffen sind inzwischen 19 Plattformen, unter anderem Amazon, Google, Instagram, Facebook, TikTok, Youtube und X / vormals Twitter – und auch die Wikipedia, die von der EU-Kommission im April 2023 als sehr groß“ eingestuft wurden. Das Gesetz sieht Buß- und Zwangsgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes vor.

Too big too fail – gilt nicht mehr

Für die großen Plattformen gilt der Digital Services Act bereits seit dem 16. November 2022. Die Regeln für sie sind strenger als für kleinere Anbieter, da sie über Newsfeeds, Werbemaßnahmen und Onlineshops einen ungleich höheren Einfluss auf die Verbraucher:innen und Nutzenden ausüben.

Die EU-Kommission, die die Aufsicht über die großen Anbieter ausübt, hat wegen Verstößen gegen die Verordnung auch schon ein erstes Verfahren gegen die Social-Media-Plattform X eröffnet. Es geht um mögliche Verstöße in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und den Zugang zu Daten für Forschende.

Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton will damit deutlich machen, „dass mit dem DSA die Zeiten vorbei sind, in denen die großen Online-Plattformen sich so verhalten können, als seien sie ‚zu groß, um sich zu kümmern‘.“

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