Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs,
Ich hatte vor einigen Tagen ein Erlebnis, das mich ziemlich erschüttert hat. Ich bin gerade dabei, mit einem juristischen Wissenschaftsverlag über ein Sponsoring des Verfassungsblogs zu verhandeln, und eine der Dinge, über die wir reden, ist, dass ich über meine Facebook-Seite gelegentlich Neuerscheinungen dieses Verlags bewerbe. Branded Content heißt das, und Voraussetzung dafür ist nach den Facebook-Regeln, dass man sich eines bestimmten, von Facebook bereitgestellten Tools bedient. Und damit man zu diesem Tool Zugang bekommt, muss man das bei Facebook beantragen. Das geht ganz leicht, braucht nur einen Mausklick.
Das habe ich gemacht. Die Antwort von Facebook will ich Ihnen in ihrer ganzen Pracht nicht vorenthalten:
„Thanks for submitting your application“, schreibt mir Facebook. „We've reviewed your account and unfortunately at this time it isn't eligible for access to the branded content tool. It's our policy not to discuss the standards we use in evaluating accounts for access to the branded content tool. This decision doesn't limit your ability to grow and develop your account and followers. Thanks again for taking the time to contact us.“
It's our policy not to discuss the standards we use. Ach, tatsächlich, ja?
Facebook reguliert. Es setzt Regeln, fordert ihre Beachtung und sanktioniert ihre Nichtbeachtung: Ich darf nicht einfach Verlagswerbung auf meiner Facebook-Seite posten, ohne das dafür vorgeschriebene Tool zu benutzen. Facebook gewährt und verwehrt Zugänge: Ich bekomme dieses Tool oder ich bekomme es nicht. Hier wird unterschieden. Ich kann den Zugang beantragen. Ein Mausklick. Ich kann nichts erklären, nicht einmal etwas fragen. Der Antrag wird abgelehnt. Und nicht nur die Gründe, auch der Beurteilungsmaßstab wird mir nicht mitgeteilt. Und das wiederum wird mir mitgeteilt. Ganz ausdrücklich. Damit ich da gar nichts missverstehe. Das ist Absicht. „It’s our policy.“
Ich will nichts dramatisieren. Aber als ich diese Email von Facebook bekam, hatte ich einen Moment lang das Gefühl: So muss es sich anfühlen, in einem autoritären Staat zu leben.
Facebook ist ein bekanntlich ein gigantischer, weltumspannender öffentlicher Raum mit aktuell etwa 2,3 Milliarden so genannter Nutzer, die jeden Tag in gigantischem Ausmaß Öffentlichkeit produzieren. Aber diese Nutzer haben keinen Anteil an dem öffentlichen Raum, den sie schaffen. Sie sind keine Bürger, sie sind nicht Teilhaber an einer Öffentlichen Sache, wenn sie Facebook… nun ja: nutzen. Sie sind Nutzer. Nutzer einer Technologie. Nutzer einer Dienstleistung, die Facebook ihnen anbietet. Ihr Verhältnis zu Facebook ist kein öffentliches: Facebook ist ein Privatunternehmen, und sie sind seine Kunden, die seine Dienste in Anspruch nehmen, aber was Facebook für Dienste anbietet, und wem, und wem nicht – das ist allein seine Sache. Facebook setzt „Community Standards“, aber das heißt nur, dass sich Facebook vorbehält, Leuten seine Dienste vorzuenthalten, und wem und in welchem Verfahren und nach welchen Kriterien, sich dafür zu rechtfertigen, das fällt Facebook gar nicht ein. Privatsache. Privatautonomie.
Facebook ist aber keine Privatsache. Facebook ist ein öffentlicher Raum. Und wer einen öffentlichen Raum schafft, der kann sich nicht einfach auf die Privatautonomie berufen und die Gründe und Kriterien, nach denen er ent- und unterscheidet, als seine Privatsache behandeln, für die er niemandem Rechenschaft schuldet.
Ich glaube nicht, dass ich mit Facebooks „policy not to discuss the standards they use“ einfach abfinden werde. Ich kann nicht Facebook nicht nutzen, so gern ich das würde, und zwar gerade weil ich über Facebook ver-öffentliche: Ein Viertel aller Leser_innen kommt über Facebook auf den Verfassungsblog und verlässt sich darauf, über Facebook davon zu erfahren, was auf dem Verfassungsblog los ist. Wenn Facebook über mich und meine Zugänge Entscheidungen trifft, dann will ich zumindest erfahren, nach welchen Kriterien.
Also, mal sehen, ob man da nicht was machen kann. Wer Lust hat, mich dabei zu unterstützen: bitte Email schicken (ms@verfassungsblog.de).
Dreifacher Schaden
Auf dem Verfassungsblog haben wir in dieser Woche zusammen mit KARIN LOEVY von der NYU School of Law ein Online-Symposium zum Thema „An Israel of, for and by the Jewish People“ gestartet: Es geht um das umstrittene neue Gesetz, das Israel als Nationalstaat ausschließlich des jüdischen Volkes definiert. TAMAR HOSTOVSKY BRANDES argumentiert, dass das Gesetz dreifachen Schaden anrichtet: als Vorwand für Diskriminierung, als Verletzung der Rechte der arabischen Minderheit und als Hindernis für die Entwicklung einer solidarischen Gesellschaft in Israel. Weitere Diskussionsbeiträge von KARIN LOEVY, HASSAN JABAREEN, ROB HOSWE und anderen folgen in den nächsten Tagen.
In Deutschland, und nicht nur dort, war der UN-Migrationspakt eines der großen Themen dieser Woche, nicht zuletzt dank der Aufregung, die die AfD aus Anlass der bevorstehenden Annahme des Pakts im Dezember verbreitet. DANA SCHMALZ hat sich den Antrag der AfD im Bundestag gegen Deutschlands Beitritt genauer angeschaut und findet dort nicht nur die „wenig überraschende Ablehnung von Migration …, sondern auch ein äußerst krudes Verständnis von Völkerrecht und staatlicher Souveränität.“
In Pakistan hat der Oberste Gerichtshof die Freilassung der wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilten Asia Bibi angeordnet, woraufhin jetzt die Richter selbst um ihr Leben fürchten müssen. ADEEL HUSSAIN berichtet.
Russland überlegt angeblich, der Europäischen Menschenrechtskonvention die Mitgliedschaft zu kündigen – das wäre das erste Mal seit der griechischen Obristendiktatur 1967, dass ein Mitgliedsstaat diesen Schritt vollzieht. KANSTANTSIN DZEHTSIAROU erklärt, wie das laufen würde und vor welches Dilemma sich der Europarat im Umgang damit gestellt sähe.
Anderswo
STEVE PEERS diskutiert den Ansatz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, im Fall von Aserbaidschan neue Instrumente gegen Rechtsstaats- und Demokratieverfall in Europa zu erproben.
DANIEL SARMIENTO freut sich über das Grundsatzurteil Bauer des EuGH zur Direktwirkung des Rechts auf Urlaub in der Grundrechtecharta, „das wichtigste Stück Rechtsprechung zu Grundrechten siet langer Zeit“.
MARCO ANTONIO SIMONELLI problematisiert vor dem Hintergrund der Diskussion um die polnische „Justizreform“ die Art, wie die Richter_innen und Generalanwält_innen am EuGH in ihre Ämter gewählt werden.
PHILIP ALLOTT spekuliert über den rechtlichen Kontext des derzeit verhandelten Brexit-Übereinkommens zwischen Großbritannien und der EU.
MICHAEL DORF hält US-Präsident Trumps Ernennung von Matthew Whittaker anstelle von Attorney General Jeff Sessions in der Russland-Affäre für abscheulich und möglicherweise kriminell, aber nicht notwendig für verfassungswidrig. RYAN GOODMAN hält es für möglich, dass Whittaker die Mueller-Untersuchung mit 1000 Nadelstichen lahmlegen kann, auch ohne Mueller zu feuern.
NEIL BUCHANAN rechnet nach den Midterm Elections in den USA zu seinem Entsetzen damit, dass Trump die Wahl in 2020 gewinnen könnte.
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