Trotz „Post Vac“-Diagnose keine Anerkennung: „Wo bleibt der gesellschaftliche Aufschrei?“

Vier Unikliniken bringen die Erkrankung von Erika Seebacher in Zusammenhang mit einer Corona-Impfung. Dennoch erkennen Behörden keinen Impfschaden an. Warum?

vom Recherche-Kollektiv Postviral:
8 Minuten
Portraitfoto von Erika Seebacher.

Auf dem Papier scheint der Fall klar zu sein. Vier Universitätskliniken haben Erika Seebacher bescheinigt: Ihre Beschwerden stehen im Zusammenhang mit ihrer Corona-Impfung.

Keine privatärztlichen Gefälligkeitsgutachten also, sondern Arztbriefe aus vier unterschiedlichen Lehrkrankenhäusern. Viel mehr können Patient:innen wohl kaum vorlegen, wenn sie, wie die Stuttgarterin, die Anerkennung eines Impfschadens beantragen.

Doch entscheiden können darüber nicht die Universitätsärzte – sondern Verantwortliche der Berufsgenossenschaft und des Versorgungsamtes. Im vergangenen Jahr lehnten beide Institutionen Erika Seebachers Anträge ab. Vor einigen Wochen scheiterte nun auch ihr Widerspruch gegen das Versorgungsamt.

Wohl kaum ein „Post Vac“-Fall ist so gut dokumentiert wie dieser. Er steht deshalb sinnbildlich für all jene, die nach der Impfung krank wurden und die mit ihrem Kampf gegen bürokratische Windmühlen keinen Schritt weiterkommen, obwohl Politik und Gesetze doch Hilfe versprechen.

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