Die Zweite Wirklichkeit und ihr Platzen

von Maximilian Steinbeis
7 Minuten
Demonstranten mit Katalonien-Flagge.

Der Beruf der Jurist_in ist, das, was passiert ist, als zweite Wirklichkeit über der ersten neu zu rekonstruieren: das Leben als Fall, das Geschehen als Akt, den Sachverhalt als Tat. Juristen sitzen in Madrid: Sie bauen aus dem Verhalten des Carles Puigdemont im letzten Oktober einen gewaltsamen Griff nach der katalanischen Unabhängigkeit, „Rebellion“ nach spanisches Recht und ein schweres Verbrechen, wofür sie seine Verhaftung und Auslieferung fordern. Juristen sitzen auch in Schleswig: Sie bauen aus dem gleichen Verhalten etwas, was mangels Gewalt gerade keinen gewaltsamen Griff nach der Unabhängigkeit ergibt, „Hochverrat“ nach deutschem Recht und ein kaum minder schweres Verbrechen, und lassen Puigdemont deshalb gegen Kaution erstmal laufen.

Das regt manche in Spanien wahnsinnig auf: Was fällt den deutschen Richtern ein, es besser wissen zu wollen als die spanischen, die schließlich viel näher dran sind an der Sache und zur Ermittlung und Verfolgung der Tat eigentlich zuständig? Mir scheint diese Aufregung gänzlich unbegründet zu sein. Im Gegenteil, die Schleswiger Justiz hat, wenn ich mich nicht täusche, der spanischen einen riesengroßen Dienst erwiesen. Und zwar einen, der das Funktionieren der europäischen Rechtsgemeinschaft auf eine Weise demonstriert, die mir in diesen schwierigen Zeiten das Herz erwärmt.

Wer von Berufs wegen zweite Wirklichkeiten errichtet, muss sich sorgen, den Kontakt zur ersten Wirklichkeit nicht zu verlieren. Es können Blasenbildungen stattfinden, wie an der Börse: Das, was da rekonstruiert wird, ist längst schon selbst von der zweiten Wirklichkeit durchzogen. Was hinten herauskommt, wird vorne wieder eingebaut, und so türmt sich bald über der zu Tode erschrockenen ersten Wirklichkeit ein monströses Gebilde auf, das mit enormer Zerstörungskraft über sie herfällt – ein Stoff für Dramen und Romane, aus dem dann wieder die anderen berufsmäßigen Rekonstrukteure zweiter Wirklichkeiten, die Schriftsteller, ihre von juristischen Monstern und Monsterjuristen wimmelnden Werke zimmern.

So etwas von der Art scheint mir in Spanien gerade stattzufinden. Was war es denn tatsächlich, was da im letzten Oktober in Katalonien passiert ist? Ein paar Millionen Bürgerinnen und Bürger haben Zettel in Plastikboxen gesteckt, auf denen vermerkt war, dass sie es gut fänden, wenn Katalonien sich von Spanien abspalten würde. Eine Performance des kollektiven Protests, eine Massendemo. Einen wirklichen Griff nach der Unabhängigkeit hat es nie gegeben, weil dazu ein tatsächlicher Griff nach der Macht gehört hätte, und zwar gegen den Willen nicht nur Spaniens, sondern auch die Hälfte aller Katalan_innen. Puigdemont hätte seinen Anspruch, Spanien und seinen Behörden, Polizisten, Richtern die Macht über Katalonien wegzunehmen, tatsächlich durchsetzen müssen. Mit Gewalt.

Das hat er nie auch nur versucht. Wie auch. Das wäre gar nicht in seiner Macht gestanden. Stattdessen zieht er durch Europa und jammert allen, die die Geduld aufbringen, ihm zuzuhören, die Ohren voll, wie fies die Spanier sind, dass sie ihm die Macht nicht einfach von selber geben. Was wiederum manche Spanier_in so maßlos ärgert, dass sie sich auf den Standpunkt stellt, dass ein solches Maß an passiver Aggression sich doch wohl gewaltsam genug anfühlt, um den Tatbestand der Rebellion zu erfüllen, so dass sie den verdammten Kerl auf 30 Jahre und mehr hinter Gitter stecken können.

Den Begriff „Zweite Wirklichkeit“ habe ich mir von Heimito von Doderer ausgeliehen, einem meiner All-Time-Leib- und Magen- und Lieblingssschriftsteller. Er bezeichnet so Konstruktionen jenseits aller Anschaulichkeit, die sich über die erste Wirklichkeit legen wie ein Schimmelpilz und die Apperzeptionskanäle verkleben und verstopfen, bis man nichts mehr sieht und nichts mehr hört als das, was man zu sehen und zu hören sich einmal entschlossen hat. In einer solchen Zweiten Wirklichkeit begehen die Menschen ihre wahren Schlechtigkeiten, was Doderers reiches Werk wieder und wieder beschreibt, und zwar deswegen, weil sie mit ihren verklebten Apperzeptionskanälen nicht imstande sind zu sehen, was sie da eigentlich tun. In einer solchen Zweiten Wirklichkeit sind sowohl Puigdemont und seine katalanischen Independisten gefangen als auch die spanische Justiz. Beide sind angestrengt dabei, sich wechselseitig Gründe für etwas zu liefern, was an sich jeder Evidenz entbehrt, bis tatsächlich wirklich wird, was niemals wirklich war: der katalanische Griff nach der Unabhängigkeit.

Nur ein Gericht konnte das dieser Monstrosität den Stöpsel ziehen. Mehr noch: nur ein ganz außenstehendes, unbeteiligtes Gericht wie das OLG Schleswig, das die Einheit der spanischen Nation und Verfassungs- und Rechtsordnung überhaupt nichts angeht. Hier zeigt die Europäische Union so schön wie selten, was wir an ihr haben. Nicht die zentrale Autorität ist entscheidend, nicht die hierarchisch übergeordnete Macht des Ganzen, die am Ende weiß und den Teilen sagt, was Geltung hat und was nicht. Ein Oberlandesgericht in einem norddeutschen Städtchen, von dem die meisten Spanier_innen wahrscheinlich noch nie etwas gehört haben, ist es gewesen, das die Nadel in die Blase der Zweiten Wirklichkeit gestochen hat. In der EU ist jeder Mitgliedsstaat seines Bruders Hüter. Wenn einer vom anderen verlangt, einen Menschen seiner Strafjustiz auszuliefern, dann respektieren sie das, auch wenn es ihnen politisch ungelegen kommt. Aber überzeugende Gründe, warum man als Staat, der den Haftbefehl vollstreckt, das Verhalten des Gesuchten für genauso strafbar halten soll wie der Staat, der ihn ausstellt, kann man schon erwarten, bevor man dem Verlangen stattgibt. Die EU als Rechtsstaatlichkeits-Versicherung auf Gegenseitigkeit: im Fall Puigdemont wird sie sichtbar. Im Fall Polen werden wir sie brauchen.

Im Lande Don Quichotes

Als mir am Dienstag der legendäre ULRICH K. PREUSS eine Email schickte mit dem Angebot eines Artikel aus seiner Feder zur Causa Puigdemont, war meine Begeisterung groß. Eine „Spanische Tragödie“ entfaltet Preuß, die „traurige Geschichte eines verfehlten Weges der Verteidigung der Integrität eines mit Recht stolzen leidgeprüften Landes durch seine demokratischen Organe“, und diese Geschichte hat so viele miteinander verzwirbelte Stränge, dass ihr Umfang das Maß dessen, was wir sonst auf dem Verfassungsblog gewohnt sind, um das gut Dreifache überschreitet. Doch selten ist der Lektüreaufwand so gut investiert wie hier. All diese Stränge führt Preuß zusammen und schenkt dabei keiner der beiden Konfliktparteien etwas: „Wenn Menschen sich als Löwen verkleiden und im öffentlichem Raum mit imitiertem Löwengebrüll eine politische Forderung stellen, so wird jeder vernünftige Beobachter dies nicht als die Forderung von Löwen, sondern als Äußerung von den unter dem Fell verkleideten Menschen verstehen. Würde irgendein einsichtiger Mensch wegen der Gefährlichkeit von Löwen auf im Löwenfell herumlaufende und Löwengebrüll ausstoßende Menschen einprügeln lassen?“

Einen alternativen Weg für das OLG Schleswig, sich seiner Verantwortung für die richtige Lösung des Falls Puigdemont zu entledigen, weisen ULRICH KARPENSTEIN und ROYA SANGI: Ihre Meinung nach gäbe es gute Gründe, die Frage, ob der Mechanismus des EU-Haftbefehls auch in so außergewöhnlich gelagerten Fällen wie diesem greift, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen.

Schon in der Woche vor Ostern (letztes Wochenende war das Editorial ja feiertagsbedingt ausgefallen) hatte JORDI NIEVA-FENOLL aus spanischer Perspektive erklärt, wie die Rechtslage im Auslieferungsfall Puigdemont beschaffen ist.

Apropos Haftbefehl, und apropos wechselseitige Kontrolle der Justizsysteme der EU-Mitgliedsstaaten: die Vorlage des irischen High Court an den EuGH, ob Irland polnische Haftbefehle wegen mangelnder Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht zu vollstrecken braucht, nimmt TOMASZ KONCEWICZ zum Anlass für eine zweiteilige Betrachtung zum aktuell stattfindenden Paradigmenwechsel in der Rechtsstaatlichkeitskontrolle in der EU.

Die polnische Erfahrung im Überleben eines autoritären Regimes stellt der Journalist MARTIN MYCIELSKI unter dem Titel „The Authoritarian Regime Survival Guide“ zur Verfügung.

In Ungarn wird an diesem Wochenende gewählt, und niemand kann sich vorstellen, dass jemand anderes daraus als Sieger hervorgeht als der amtierende Ministerpräsident und Vater aller neo-autoritären Bestrebungen innerhalb der EU, Viktor Orbán. Was das geltende und von Orbáns Leuten nach allen Regeln der Kunst ihren Bedürfnissen angepasste Wahlrecht dazu beiträgt, erklären BALÁSZ MAJTÉNYI, ALÍZ NAGY und PÉTER KÁLLAI.

In den Philippinen plant Präsident Rodrigo Duterte eine Verfassungsreform, um dem 7000-Insel-Archipel zu einer föderalistischen Ordnung zu verhelfen. Welche prozeduralen Hindernisse dabei auf der Strecke liegen, erläutern CHERYL SAUNDERS und MICHAEL HENRY YUSINGCO.

Anderswo

OLIVER GARCÍA kommt das Verdienst zu, als erstes das europa-, straf- und prozessrechtliche Dickicht im Fall Puigdemont mit einer stringenten Analyse durchschlagen zu haben.

FREDERIK FERREAU nennt die Stadt Wetzlar, einst Sitz des Reichskammergerichts, eine „Stadt des Rechtsbruchs“, weil sie lieber die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet als der NPD ihre Stadthalle zu vermieten.

MASSIMO FRIGO analysiert das Urteil des EuGH zur Transparenz der europäischen Gesetzgebung – „ a technical case that goes to the heart of the procedure of one of the fundamental institutions in a democracy: Parliament“

JEAN PHILIPPE DEROSIER räsonniert, welchen Stempel Emmanuel Macron Frankreichs Verfassung aufzudrücken versuchen könnte.

MANON ALTWEGG-BOUSSAC und GUILLAUME RICHARD stellen die Entscheidung des französischen Verfassungsrats, die Beschränkungen von Pensionen für Gewalt- und Terroropfern des Algerienkriegs auf französische Staatsbürger_innen für verfassungswidrig zu erklären, in den Kontext der Entwicklung des Gleichheits- und Solidaritätsprinzips in Frankreich seit dem 1. Weltkrieg.

IULIA PADEANU erklärt, warum der EGMR sich nicht von einem der dunkleren Flecken auf seinem Schild distanzieren wollte bzw. konnte: dem Urteil Irland v. UK von 1978, in dem der Gerichtshof die britische Folterpraxis in Nordirland nicht als solche anerkannte.

SENEM GUROL findet das Urteil des EGMR zur Verhaftung von Journalisten in der Türkei unterm Strich gelungen und erhofft sich davon eine Revitalisierung des türkischen Verfassungsgerichts.

JAMES FOWKES untersucht, wie gut die Verfassung Südafrikas die neun Jahre Präsidentschaft von Jacob Zuma überlebt hat.

LAEL K. WEIS beschreibt, wie in Australien versucht wird, die Verfassung zu ändern, ohne die Verfassung zu ändern.

So viel für diese Woche. In der nächsten werde ich nach Posen reisen, um dort an einer Konferenz zum Thema Rechtsstaatlichkeit in europäischen Staaten teilzunehmen. Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht, wird dort über Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz sprechen, aber auch der Krakauer Professor und Apologet der PiS-Verfassungspolitik Andrzej Bryk über „Quellen und Konsequenzen des neuen Konstitutionalismus“. Neuer Konstitutionalismus… Bin ja mal gespannt. Ich werde berichten. Ihnen bis dahin alles Gute!

Ihr Max Steinbeis

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