Netzbetreiber dürfen ab 2024 Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos drosseln

Um einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen, können Stromnetz-Betreiber künftig aktiv in den Verbrauch eingreifen. Was das für die Haushalte bedeutet – und wie sie dafür entschädigt werden.

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Blaues Elektroauto im Anschnitt, in dem der Stecker einer Wallbox steckt.

Ein eiskalter Wintertag, früher Abend, eine Gegend mit vielen Einfamilienhäusern: Die heimkehrenden Pendler hängen ihr Elektroauto an ihre privaten Ladestationen – und lassen die Wärmepumpen auf Hochtouren laufen, damit es in den vier Wänden gemütlich ist.

Ein Albtraum-Szenario für manche Betreiber örtlicher Stromnetze. Denn nicht überall sind die lokalen Leitungen auf die Leistungen ausgelegt, die Wallboxen und Wärmepumpen verlangen – vor allem, wenn die Anlagen demnächst in deutlich größerer Zahl installiert werden. Laden und heizen viele Haushalte gleichzeitig, könnte es dort künftig im schlimmsten Fall zumindest regional zu einem Blackout kommen, weil Angebot und Nachfrage von Strom nicht wie erforderlich exakt im Gleichgewicht gehalten werden können.

Der Ausbau der Netze – und damit der Fähigkeit, kurzfristige Verbrauchs- und auch Erzeugungsspitzen überregional auszugleichen – braucht jedoch Zeit. Daher hat die Bundesnetzagentur nun Regeln festgelegt, die die Situation entspannen sollen: Bei drohender Überlastung dürfen die Netzbetreiber die Leistung neuer Wallboxen und Wärmepumpen ab dem kommenden Jahr kurzzeitig per Fernsteuerung drosseln.

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