„Das muss man auch erst mal aushalten“

Windmüller Jens Heidorn über die Krise seiner Branche – ein Interview

12 Minuten
Ein Mann blickt nach oben in den Himmel. Über seine Schulter ist ein Windrad zu sehen, ein weiteres spiegelt sich in seiner Sonnenbrille. Jan Heidorn, der mehr als seit 25 Jahren Windräder in Hamburgs Südosten betreibt, in seinem Windpark im Stadtteil Neuengamme.

Die Hansestadt Hamburg wird in ihrem Südosten ziemlich idyllisch. Die Vier- und Marschlande sind landwirtschaftlich geprägt, und über den Feldern und Weiden drehen sich viele Windräder. Einer der Windparks wird von Jens Heidorn und seinem Partner in der Firma Net-OHG betrieben – in unmittelbarer Nachbarschaft zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Ein Gespräch unter den Windrädern darüber, wie ein Windmüller der heutigen Zeit die aktuelle Krise seiner Branche erlebt, über Anwälte, die die Seite wecheln, Schatten, blinkende Lichter, Fledermäuse, Raubvögel und Menschen, die ihnen Nester bauen.

Christopher Schrader: Im Volkslied heißt es: Das Wandern ist des Müllers Lust. Gibt es heute eine analoge Tätigkeit für Windmüller wie Sie? Eine Freizeitbeschäftigung, während ihre Anlagen arbeiten?

Jens Heidorn: Der Betreiber einer Windmühle konnte nicht wandern, der hatte ständig zu tun: Er musste immer hellwach sein, auch nachts, und die Mühle mit einem langen Steert, also mit einem langen Stock, in den Wind drehen. Jedenfalls, bevor es die Holländer-Mühle gab mit dem Flügel obendrauf, der die Kappe automatisch in den Wind dreht. Und ich muss heute immer darauf achten, woher der politische Wind weht.

Ist der sprunghaft?

Nun ja, er weht aus einer sehr ungünstigen Richtung. Der Ausbau der Windenergie stockt; daran hat auch der Krisengipfel vergangene Woche wenig geändert. Jetzt soll es ja erst in zwei bis drei Wochen einen Plan geben, wie es weitergeht.


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Was ist denn das Problem?

Wir erleben im Moment den Wechsel des gesamten Vergütungssystems. Unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wusste jeder Betreiber seit dem Jahr 2000, dass er einen Festpreis für seinen Strom bekommt, je nachdem wann er eine Anlage in Betrieb genommen hatte. Jetzt muss man sich an Auktionen beteiligen und dabei einen möglichst geringen Strompreis anbieten, zu dem man dann Energie liefert. Spätestens zwei Jahre nach dem Zuschlag müssen die Anlagen in Betrieb sein.

„Den Bürgern die Möglichkeit geben, sich an den Anlagen zu beteiligen“

Und: Funktioniert das?

Nein. Wir haben in diesem Jahr drei Ausschreibungsrunden gehabt, und insgesamt ist weniger als die Hälfte der Kapazität, die zu vergeben war, auch tatsächlich vergeben worden. In der letzten Runde gab es den größten Einbruch: von 650 Megawatt ausgeschriebener Windenergieleistung lagen nur für 208 Megawatt Gebote vor, also nicht einmal ein Drittel. Zugleich gehen gerade Tausende Arbeitsplätze in der Windenergiebranche verloren.

Was muss denn aus Ihrer Sicht als erstes passieren, damit die Windenergie aus der Krise herauskommt?

Ich als Betreiber sage nur, dass es super-wichtig ist, dass man zumindest kleinen Projekten weiterhin, oder zukünftig wieder, die Möglichkeit gibt, an einem Festpreis-System teilzunehmen. Das haben wir als Vertreter der Verbände immer gesagt, aber Sigmar Gabriel als damals zuständiger Minister hat es vehement abgelehnt, mit dem Ergebnis, das wir jetzt haben. Da muss es dringend Korrekturen geben.

Das stand aber nicht einmal auf der Liste mit zehn Forderungen der Windenergie- und Umweltverbände, die diese vor dem Windgipfel veröffentlicht haben. Da ging es um neue Flächen, Abstandsregeln und Naturschutz.

Sobald die kleinen Betreiber und die kleinen Projekte wieder eine Chance haben, kann man den Bürgern vor Ort auch die Möglichkeit geben, sich an den Anlagen zu beteiligen. Dann klagen auch weniger von denen gegen die Genehmigungen. Wenn jetzt gerade die großen Projektentwickler und Energie-Gesellschaften die Projekte vorantreiben, dann haben die eigentlich gar kein Interesse daran, sich im Klein-Klein mit irgendwelchen Bürgern vor Ort zu beschäftigen und Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Also genau dieser Wechsel hin zum Ausschreibungssystem führt dazu, dass die Akzeptanz eher weiter gesunken ist. Und gleichzeitig stockt die Energiewende.

Fangen wir mal bei den Ausschreibungen an. Was war deren Sinn?

Ich kann nur wiedergeben, was damals gesagt wurde. Überzeugt hat mich das noch nie. Die Erneuerbaren sollten sich auf dem Markt bewähren und die Kosten weiter sinken. Der Gesetzgeber sagte, wir sollen jetzt marktwirtschaftlich werden, aber auf der anderen Seite sagte er auch, ich deckele erstens die Ausschreibungsmenge und zweitens auch noch den maximal zu bietenden Preis. Eine marktwirtschaftliche Preisfindung sieht für mich anders aus.

Hat es mit den niedrigeren Preisen geklappt?

In den ersten Ausschreibungsrunden 2017 waren die tatsächlich extrem niedrig. Allerdings lag das an einem Fehler im System. Man hatte sogenannten Bürgerenergie-Gesellschaften nach dem Zuschlag vier statt zwei Jahre Zeit gegeben, die Projekte tatsächlich zu realisieren. Da haben große Planungsfirmen dann viele Pseudo-Bürgerenergie-Gesellschaften gegründet, und quasi die kompletten Ausschreibungsrunden abgeräumt. Sie setzten dabei auf Technik, die noch gar nicht verfügbar war: sehr große, extrem moderne Anlagen, von denen sie glaubten, damit Strom für weniger als 4 Cent je Kilowattstunde erzeugen zu können. Von diesen Projekten ist bis heute noch kein einziges realisiert worden. Voraussichtlich wird überhaupt nur ein Bruchteil davon gebaut.

„Mittlerweile wird fast jede zweite Genehmigung beklagt“

Das heißt, nicht nur die Ausschreibungen 2019, sondern auch die 2017 tragen nicht zum geplanten Ausbau bei.

Und mittlerweile klappt es auch mit dem Preiswettbewerb nicht mehr: Die Zuschläge werden quasi immer zu Höchstpreisen vergeben. Beim letzten Mal waren es 6,2 Cent. Alle Projektanbieter in den Auktionen wissen genau, dass die Ausschreibungen dramatisch unterzeichnet sind.

War das vorauszusehen?

Zumindest haben wir als Vertreter der Windenergie das immer gesagt. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigte, dass die Preise in Ausschreibungen höher waren als im deutschen Festpreis-System. Das EEG hatte ja sinkende Vergütungen eingebaut, die wären, wenn man sie fortgeschrieben hätte, heute auch kaum höher als die Ergebnisse der Auktionen. Und die Akteursvielfalt hat dramatisch abgenommen. Viele Projektbüros lassen im Augenblick die Finger von Ausschreibungen. Es gibt nur noch ein paar ganz Große, die überhaupt daran teilnehmen.

Die können dann auch gute Anwälte bezahlen, oder? Sie haben das eben ja schon angesprochen, offenbar geht es nach dem Zuschlag regelmäßig vor Gericht.

Mittlerweile wird fast jede zweite Genehmigung beklagt. Dafür haben die betroffenen Anwohner ungefähr ein Jahr Zeit. Und da man als Betreiber nach dem Zuschlag nur zwei Jahre bekommt, das Projekt zu realisieren, laufen Anlagen-Betreiber in ein großes Risiko: Fängt man bei Erteilung der Genehmigung schon an zu bauen? Im schlimmsten Fall hat man richtig viel Geld für Fundamente und Wegebau ausgegeben, und in dem Moment kommt die Klageschrift rein. Das kann dazu führen, dass das Gericht einen vorläufigen Baustopp verhängt und das ganze Projekt zum Kippen bringt. Darum sagen sich viele Entwickler: Ich werde den Deubel tun, jetzt auch noch mit neuen Projekten in eine Ausschreibung zu gehen.

Hat es Sie und ihre Firma auch getroffen?

Wir haben unsere Anlagen trotz laufender Verfahren gebaut, auch immer mit dem Damoklesschwert über uns, dass das Gericht vielleicht doch anders entscheidet. Wir waren aber in einer besonderen Situation, weil es um Projekte ging, die noch im Jahr 2016 genehmigt wurden und die damit noch einen Vergütungsanspruch nach dem „alten EEG“ mit Festpreis-Vergütung hatten – aber nur wenn sie bis Ende 2018 realisiert werden. Wir konnten daher nicht auf eine Gerichtsentscheidung warten. Außerdem waren wir fest davon überzeugt, dass sowohl wir als auch die Genehmigungsbehörde einen sehr guten Job gemacht haben, auch weil wir freiwillig ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt hatten. Aber das muss man alles auch erst mal aushalten.

Wie ist es ausgegangen?

In allen Fällen zugunsten der beklagten Genehmigungsbehörde. Der Betreiber selbst wird gar nicht beklagt. Aber er kann sich beiladen lassen. Das sollte man auch auf jeden Fall tun. Alleine schon, um dem Gericht zu verdeutlichen, dass man seine Hausaufgaben vernünftig gemacht hat.

Und wer hatte geklagt?

Unterschiedliche Anwohner, die teilweise von Bürgerinitiativen unterstützt wurden. Aber es war immer die gleiche Rechtsanwaltskanzlei, die sich mehr oder weniger auf solche Klagen spezialisiert hat. Eine Firma, die in der Vergangenheit sogar Windenergiebetreiber vertreten und auf einmal die Fronten gewechselt hat. Vielleicht auch clever, die haben sich ein neues Geschäftsfeld gesucht und kannten sich in der Thematik schon sehr gut aus.

Keine erfreuliche Situation.

Das haben sie freundlich ausgedrückt. Oft ist es nach dem letztinstanzlichen Urteil auch nicht vorbei. Leute, die mit ihren Klagen keinen Erfolg hatten, gucken oft sehr genau darauf, ob die Vorgaben der Genehmigung auch tatsächlich umgesetzt werden. Es gibt ja mittlerweile sehr viele be- und einschränkende Vorgaben.

„Der Gesetzgeber glaubt, wenn es nicht mehr dauernd blinkt, dann steigt die Akzeptanz“

Zum Beispiel?

Zum Beispiel wegen Schattenwurf. Die Anlagen dürfen maximal eine halbe Stunde am Tag an jedem einzelnen Wohnhaus in der Nachbarschaft Schatten erzeugen. In Summe nicht mehr als acht Stunden im Jahr. Das kann man aus den Koordinaten, dem Sonnenstand und den Wetterbedingungen berechnen. Und wenn die Grenze erreicht ist, dann sorgt die Steuerung in der Anlage dafür, dass sie automatisch angehalten wird. Dann steht sie solange, bis die Sonne weiter gewandert ist und schaltet sich danach automatisch wieder zu. Und dann diese Sache mit den Lichtern bei Nacht.

Ihre Anlagen müssen blinken, um Flugzeuge zu warnen, und das stört die Leute?

Wir haben ja eher die Erfahrung gemacht, dass sich die Leute beschweren, wenn die Anlagen nicht mehr blinken, weil sie dann die Befürchtung haben, Ogottogott, jetzt könnte es zu einer Kollision kommen. Es gibt tatsächlich Anrufe bei der Genehmigungsbehörde, wenn bei einer Anlage nachts das Licht ausfällt.

Das sind dann ihre speziellen Freunde.

Der Gesetzgeber glaubt aber, wenn es nicht mehr dauernd blinkt, dann steigt die Akzeptanz der Anlagen. Ich kann den Gedanken verstehen: Wenn man nachts durch eine Region mit vielen Windrädern fährt oder dort wohnt, sieht man im schlimmsten Falle Zig blinkende rote Lampen, die dann vielleicht noch nicht einmal synchronisiert sind und in verschiedenen Helligkeiten blinken – das ist schon störend, keine Frage.

Einige Windräder über einem blühenden Rapsfeld, das in der Sonne leuchtet, und vor einem dramatischen Himmel mit dunklen Wolken: Der Windpark in Hamburg-Neuengamme
Der Windpark in Hamburg-Neuengamme

Und was soll sich an der Befeuerung ändern?

Ab Mitte nächsten Jahres darf auf allen Windenergieanlagen das rote Licht nur noch blinken, wenn sich wirklich ein Flugzeug nähert. Alle Anlagen in Deutschland sollen mit einer sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgerüstet werden. Wer das nicht macht, verliert die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das ist hochgradig dramatisch.

Klingt doch auch sinnvoll.

Es gibt auf dem Markt aber nur zwei sehr teure Radarlösungen. Entweder die Anlagen schicken selbst aktiv Signale aus, wie der Tower im Flughafen. Oder sie analysieren passiv die Reflektionen zum Beispiel von Mobilfunksignalen. Kostet beides ungefähr 100.000 Euro pro Anlage. Die Lösung kann daher aus meiner Sicht nur die dritte sein, nämlich die Transponder-Signale der Flugzeuge zu empfangen. Das wäre deutlich preisgünstiger. Dieses System ist aber von der Deutschen Flugsicherung noch gar nicht zugelassen.

Das Blinken in der Nacht kann doch aber nicht das sein, was die Anwohner am meisten stört. Was ist mit dem Schutz von Tieren?

Da gibt es auch viele Vorschriften. Wenn die Landwirte in unmittelbarer Nähe zur Windenergieanlage ernten, schalten wir drei Tage tagsüber ab, weil dabei Kleinsäuger aufgescheucht werden und die könnten wiederum Vögel anlocken. In Hamburg mussten wir auch die Türme im unteren Bereich dunkel lackieren, weil dadurch angeblich das Kollisionsrisiko für Kleinvögel sinkt. Ich habe in knapp 30 Jahren Betriebserfahrung noch nie einen Vogel gegen einen Mast fliegen sehen. Und wir schalten auch ab, wenn nachts Fledermäuse fliegen.

Hält da jemand Wache?

Nein, und die Anlagen können auch keine fliegenden Fledermäuse erkennen. Man braucht für das Genehmigungsverfahren ein Fledermausgutachten Wenn dann festgestellt wird, dass es eine Population gibt, die einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, werden Abschaltzeiten vorgeschrieben. Es geht um die Stunden, in denen die Fledermäuse üblicherweise fliegen. Sie fliegen nur nachts, bei Temperaturen über 8 Grad, wenn es trocken ist und vor allen Dingen nur bei relativ wenig Wind. In Hamburg müssen wir die Anlagen von Mitte Juli bis Mitte Oktober nachts abschalten, eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang, aber nur bei Windgeschwindigkeiten unter sechs Meter pro Sekunde, das ist Anfang Windstärke 4.

„Die Prioritäten beim Naturschutz stimmen nicht immer“

Ist das eine große Einschränkung?

Naja, die meisten Anlagen erreichen ihre Nennleistung erst ab Windstärke 6. Aber das bedeutet trotzdem für jede Anlage eine Ertragseinbuße von ungefähr einem Prozent.

Spielt der Konflikt zwischen Naturschutz und Energienutzung, also letztlich Klimaschutz, eine große Rolle? Oder wird der aus Ihrer Sicht aufgebauscht?

Es wird oftmals in der Presse übertrieben dargestellt. Aber ja: Es gibt Konflikte zwischen Naturschutz und Energienutzung, keine Frage. Das liegt in der Natur der Sache. Wenn man so eine große Anlage hinstellt, hat sie natürlich Auswirkungen auch auf Fauna und Flora, die untersucht werden müssen. Dafür gibt es diese Genehmigungsverfahren. Nur stimmen die Prioritäten beim Naturschutz dabei nicht immer.

Was meinen Sie damit?

Das Problem aus meiner Sicht ist, dass es gerade bei den Vögeln weniger um den Artenschutz geht, als tatsächlich oftmals um den Individuenschutz. Es muss sich nur ein einziger Rotmilan irgendwo niederlassen und schon ist in einem Umkreis von einem Kilometer ein Windenergieausbau unmöglich – wegen eines Individuums, obwohl nachweislich die Rotmilan-Population in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und das trotz steigender Anzahl von Windenergieanlagen.

Genau das bestreiten aber die Naturschutzverbände, zumindest für die norddeutsche Tiefebene.

Mein Eindruck ist, dass in den letzten Jahren der Naturschutz oftmals wirklich instrumentalisiert wird.

Um was zu erreichen?

Es gibt Fälle, auch bei uns in Hamburg, wo Menschen Horste errichten auf Flächen, in denen Windenergieanlagen geplant sind. Sie hoffen, dass sich da ein Exemplar des Rotmilans, des Storches oder des Seeadlers niederlässt, um damit den weiteren Ausbau verhindern zu können. Paragraph 44 im Bundesnaturschutzgesetz schreibt ein sogenanntes Tötungsverbot fest. Selbst wenn ein einzelnes Individuum betroffen sein könnte, kann das aus Sicht des Naturschutzes und gerade der Organisation Nabu – die ist da sehr stringent – schon dazu führen, dass dadurch ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko entsteht. So lautet die Formulierung im Gesetz, aber ob das schon gegeben ist, wenn ein einzelnes Individuum irgendwo vielleicht bedroht ist, das möchte ich noch arg in Zweifel ziehen.

Haben Sie denn das Gefühl, dass viele Menschen ein grundsätzliches Unbehagen gegenüber den Windrädern haben und dann nach Argumenten suchen? Weil sie die Anlagen – Stichwort Verspargelung – in der Landschaft stören?

Glücklicherweise ist das eine verschwindende Minderheit, die das tatsächlich so sieht. Das zeigt eine ganze Reihe an Studien. Es gibt nach wie vor eine sehr hohe Akzeptanz für die modernen Windenergieanlagen, auch für den weiteren Ausbau. Und unsere Landschaft ist ja seit Jahrhunderten eine Kulturlandschaft, die von Menschen mitgestaltet worden ist. Moderne Windenergieanlagen sind mittlerweile Bestandteil dieser Kulturlandschaft geworden.

Na, sind Sie da nicht etwas zweck-optimistisch?

Das bestätigen sogar die Gegner. Hier in Hamburg hatten sich Bürgerinitiativen gegründet, die gegen das Repowering protestierten, also gegen den Austausch von älteren Windenergieanlagen gegen neue, höhere. Die Begründung war, dass die alten Windräder, die maximal hundert Meter Gesamthöhe hatten, noch in die Kulturlandschaft der Bergedorfer Vier- und Marschlande passen. Aber die neuen mit 150 Metern bis zur Flügelspitze, die würden angeblich jedes Maß in der Landschaft sprengen. Wenn sie dann mal stehen, merken alle: Große moderne Anlagen drehen sich deutlich langsamer als die alten und wirken dadurch im Landschaftsbild sogar optisch ruhiger. Und gleichzeitig hat man die alte Anlage, die in der Größenordnung von einer Million Kilowattstunden Strom pro Jahr produziert hat, durch eine neue ersetzt, die zwischen fünf und sieben Millionen Kilowattstunden erzeugt. ◀

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