Anspruch auf Verletztenrente bei Long-COVID: Woran es hakt und was Sie beachten sollten

PCR-Tests gehören nicht mehr zum Standard beim Verdacht auf eine Corona-Infektion. Damit schrumpfen auch die Chancen auf Anerkennung einer Verletztenrente bei Long-COVID – ein Problem, das Bundesregierung und Unfallversicherungen noch immer nicht gelöst haben. Wie können Betroffene ihren Anspruch durchsetzen?

vom Recherche-Kollektiv Corona:
6 Minuten
Eine Ärztin hält ein Röhrchen mit einem PCR-Corona-Test vor ihre Augen.

„Die Pandemie hat ihren Schrecken verloren“: Mit dieser Begründung verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht nur das Ende aller Test- und Maskenpflichten zum 1. März 2023. Auch der flächendeckende Anspruch auf einen PCR-Test bei Verdacht einer Corona-Infektion fiel weg. Bis dahin konnte ihn jede:r zum Beispiel nach einem positiven Schnelltest veranlassen – selbst ohne Symptome oder bei nur mildem Verlauf.

Worauf Lauterbach nicht einging: Mit der Entscheidung haben sich auch die Chancen von Long-COVID-Patient:innen auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verschlechtert. Bis heute zeichnet sich keine Lösung für das Problem ab.

Grundsätzlich gilt: Wer sich bei der Arbeit infiziert und mit anhaltenden gesundheitlichen Problemen kämpft, hat zunächst Anrecht auf Verletztengeld. Es beläuft sich auf 80 Prozent des Gehalts und ist damit höher als das Krankengeld der Krankenkasse, das 70 Prozent des Gehalts beträgt. Ist die Arbeitsfähigkeit auch nach der 26. Woche um mindestens 20 Prozent vermindert, gibt es eine Verletztenrente. Um an diese Leistungen zu kommen, müssen Betroffene eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall – der Begriff schließt Infektionskrankheiten mit ein – nachweisen. „Ohne PCR-Test wird das noch einmal schwieriger“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Joachim Laux, der viele Betroffene vertritt.

Anwalt: „Wenn ein Zweifel besteht, sind Sie raus“

Wie gelingt der Nachweis?

Balkendiagramm zeigt die gemeldeten und anerkannten Berufskrankheiten (517.015 bzw. 325.171) sowie die gemeldeten und anerkannten Arbeitsunfälle (75.178 bzw. 25.912) im Zusammenhang mit COVID-19 seit Beginn der Pandemie.
Gemeldete und anerkannte Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit COVID-19 seit Beginn der Pandemie.