Verdacht auf Behandlungsfehler? Was Patienten tun können und welche Rechte sie haben

Die medizinische Behandlung war nicht erfolgreich. Nicht immer ist das gleich ein Behandlungsfehler. Wie lässt sich der Verdacht aufklären und wo gibt es Unterstützung?

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
4 Minuten
Juristin und Arzt sitzen sich gegenüber und besprechen einen Behandlungsfehler-Fall

Herr Schmidt* trauert um seine Frau. Einige Tage nach einer Routine-Operation an der Hüfte wurde sie in ihrem Krankenhaus-Bett leblos aufgefunden, die Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Die Schmidts waren über 40 Jahre glücklich verheiratet und der Tod seiner Frau ließ Herrn Schmidt fassungslos zurück. Er konnte sich das Unglück nicht erklären. Zwar war Frau Schmidt bereits über 80 Jahre alt, aber an nennenswerte Gesundheitsprobleme konnte ihr Mann sich nicht erinnern. Deshalb vermutete er als Todesursache einen Behandlungsfehler und schaltete die Polizei ein.

Die Kripo untersuchte den Fall, es wurde eine Obduktion veranlasst und Herr Schmidt nahm sich einen Anwalt. Das Krankenhaus berief sich auf unauffällige Untersuchungsberichte und auch der Obduktionsbericht konnte Herrn Schmidts Verdacht nicht bestätigen. Doch Herrn Schmidt ließ der Gedanke nicht los, dass in Wirklichkeit ein schlimmer Fehler passiert war.

Ihn quälte besonders, dass er die Dokumente aus der Patientenakte nicht verstand. So musste er sich auf das Urteil der Ärzt:innen, Pflegefachkräfte, Polizist:innen und seines Anwalts verlassen. Doch deren Erklärungen passten überhaupt nicht zu seiner eigenen Wahrnehmung.

Patientenrechte bei einer medizinischen Behandlung

Was dem Ehepaar Schmidt passierte, ist der Alptraum schlechthin: Ohne Vorwarnung verstirbt ein geliebter Mensch. Oft ist es im Einzelfall aber nicht leicht, herauszufinden, ob hinter einem unerwünschten Zwischenfall tatsächlich ein Behandlungsfehler steckt. Und nicht immer ist es für Patient:innen einfach, bei einem Behandlungsfehler zu ihrem Recht zu kommen. Das liegt auch daran, dass nachgewiesene Behandlungsfehler ernste Konsequenzen für die Verantwortlichen haben: Arbeitsplatzverlust, Berufsverbot, Anklage. Es steht also nicht nur für die Patient:innen viel auf dem Spiel, wenn bei medizinischen Behandlungen etwas schiefgeht.

Allerdings sind Patient:innen besonders geschützt: Das sieht das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 vor.

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