Knochendichtemessung, Abstrich, Haut-Check: Wann zahlt die Krankenkasse?

Wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt und wann Patient*innen dieselbe Leistung selbst zahlen müssen, ist oft schwer zu durchschauen.

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
5 Minuten
Auf einem hellblauen Hintergrund steht ein weißes Sparschwein, umgeben von einem Stethoskop.

Annegret Baumann (Name geändert) wundert sich: Nach Operation und Bestrahlung soll die Brustkrebspatientin fünf Jahre lang ein Medikament einnehmen, das verhindert, dass der Krebs wiederkommt. Als Nebenwirkung kann der Aromatasehemmer allerdings die Knochendichte senken und so zu einer Osteoporose führen. Das begünstigt Knochenbrüche. Deshalb soll Baumann vor Beginn der Einnahme ihre Knochendichte messen lassen, bei Bedarf verschreibt die Ärztin dann ein knochenstärkendes Medikament. „Die Ärztin hat aber gesagt, dass die Krankenkasse die Messung nicht bezahlt und ich die Kosten selbst übernehmen muss.“ Annegret Baumann fragt sich: Stimmt das tatsächlich?

Welche Kosten die Kasse übernimmt und wann Patient*innen eine Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst zahlen müssen, ist nicht immer leicht herauszufinden. Manchmal ändern sich die Regeln auch. Und es kann durchaus vorkommen, dass sich Arztpraxen nicht an die Regeln halten. Das bemängeln Verbraucherschutzorganisationen seit vielen Jahren.

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