Hörgerät, Ultraschall, Yoga-Kurs: Was zahlt meine Krankenkasse – und was nicht?

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es grundsätzliche Regeln. Was im Einzelfall gilt, ist für Versicherte aber oft nicht leicht herauszufinden.

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
5 Minuten
Die Versichertenkarte einer Krankenkasse liegt auf Euro-Scheinen.

„Leider bezahlt das Ihre Krankenkasse nicht.“ Den Satz haben wohl schon viele in der Arztpraxis gehört. Wer entscheidet eigentlich, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen? Welche Prinzipien gelten dabei? Und wie können sich Versicherte darüber informieren? Ann Marini, Sprecherin der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erklärt die gesetzlichen Grundlagen und welche Rolle der G-BA und weitere Institutionen dabei spielen.

Frau Marini, wenn ich in der Arztpraxis bin, bezahlt meine Krankenkasse einige Untersuchungen und Behandlungen, andere dagegen nicht. Warum ist das eigentlich so?

Was die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, ist grundsätzlich im Sozialgesetzbuch V geregelt, beispielsweise der Anspruch auf Krankenbehandlung, Heilmittel oder Arzneimittel. Nach Kriterien, die ebenfalls gesetzlich festgelegt sind, prüft der G-BA, welche ganz konkreten Leistungen von allen Kassen bezahlt werden müssen. Das tut er über Richtlinien. Und dann können die einzelnen Krankenkassen auch noch entscheiden, ob sie zusätzliche Leistungen übernehmen. Das sind die sogenannten Satzungsleistungen, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden können. Je nach Krankenkasse sind das etwa bestimmte Impfungen, Medikamente oder Untersuchungen, die nicht zum allgemeinen gesetzlichen Leistungskatalog gehören.

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