Was gibt es Neues beim Nationalen Gesundheitsportal?

Ein Update zu inhaltlichen und rechtlichen Entwicklungen

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
5 Minuten
Ein Mann tippt an einem Laptop die URL gesund.bund.de in ein Suchfenster ein.

Update 7. Februar 2024: In der Berufung hat das Oberlandesgericht Köln das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen. Die ursprüngliche Klage des Verlags war zivilrechtlicher Natur und zielte auf wettbewerbswidriges Verhalten. Laut Oberlandesgericht ist der Unterlassungsanspruch, den der Verlag geltend machen will, jedoch öffentlich-rechtlicher Natur. In der Sache fiel jedoch kein Beschluss.

Update August 2023: Im Juni 2023 hat das Landgericht Bonn dem klagenden Wort&Bild-Verlag Recht gegeben und den weiteren Betrieb des Portals untersagt. Das Gericht war der Auffassung, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seinen Gesundheitsinformationen gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße und den Wettbewerb verzerre. Nach Medieninformationen hat das Bundesgesundheitsministerium Berufung eingelegt, das Urteil ist also noch nichts rechtskräftig.

Das Nationale Gesundheitsportal unter gesund.bund.de ist im Herbst 2020 in Trägerschaft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit einem ambitionierten Anspruch gestartet: Es will „Bürgerinnen und Bürger […] schnell, zentral, verlässlich, werbefrei und gut verständlich über alle Themen rund um Gesundheit und Pflege informieren“.

Zum Start des Portals hatten wir das Angebot einmal näher unter die Lupe genommen und sind zu einem gemischten Ergebnis gekommen. Was hat sich seitdem getan?

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