Die Informationsfreiheits-Akten: Kampf um ein bisschen mehr staatliche Transparenz

Zwischen Schwärzungen, abschreckenden Gebühren und politisch beförderten Blitz-Antworten – die Erfahrungen des Autors aus hunderten Informationsfreiheitsanfragen bei Behörden und Ministerien zeigen: Es muss dringend etwas geschehen. Ein Essay.

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Ein Aktenlager voller schwarzer Leitz-Ordner. Eine blau gekleidete Person in der Bewegungsunschärfe trägt einen Stapel roter Ordner durch das Bild.

Erinnern Sie sich noch an die Gasumlage? Als die Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine durch die Decke gingen, hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für den Winter 2022 eine überraschende Notmaßnahme vorbereitet: Gaskund:innen sollten eine Umlage zahlen, um damit die unter Druck geratenen Gasimporteure zu stützen. Die Idee war hoch umstritten. Auch, weil niemand wusste, wer sie ursprünglich ausgeheckt hatte – und welche Rolle Energieunternehmen sowie Ratingagenturen dabei spielten.

Gut, dass das IFG gibt! Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt es, Kopien von Informationen und Dokumenten aus Ministerien und anderen Behörden anzufordern. Fast alles, was offiziell eine „Akte“ ist, lässt sich nach dem IFG oder einem anderen Auskunftsrecht anfragen – ob Protokoll, Statistik, Berichtsentwurf, Brief oder E-Mail.

Die „RKI-Files“ – Protokolle des Corona-Krisenstabs im Robert Koch-Institut – und die „AKW-Files“ zur Entscheidung über einen Streckbetrieb von Atomkraftwerken nach Beginn des Ukraine-Krieges haben die Informationsrechte zuletzt ein wenig bekannter gemacht. Das Prinzip ist simpel: Jeder kann formlos eine Anfrage stellen – und muss im Regelfall nach spätestens zwei Monaten Antwort erhalten.

Theoretisch jedenfalls.

Gut und gerne 1.000 Informationsfreiheitsanträge habe ich in den vergangenen Jahren gestellt. Mal ging es glatt, mal war es mühsam, manchmal mussten Anwaltskanzleien helfen. Einmal antwortete mir ein kommunales Amt bereits nach einer guten Stunde – während mir ein anderes Wochen später für seine Antwort auf dieselbe Frage Gebühren in Höhe mehrerer tausend Euro in Aussicht stellte.

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