Erneuter Stopp der Fischotter-Abschusspläne in Bayern

Wieder einmal hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Abschuss von Fischottern ausgebremst, wenn auch nur vorläufig. Bis zur Hauptverhandlung darf kein Fischotter in Bayern getötet werden.

vom Recherche-Kollektiv Tierreporter:
3 Minuten
Ein Fischotter frisst einen Fisch an Land. Er ist gerade aus dem Wasser gekommen und trieft vor Nässe.

Es wird wieder nichts mit dem Abschuss von Fischottern in Bayern, zumindest vorläufig nicht. Am 30. November hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Eilanträgen dreier Umweltschutzverbände stattgegeben und damit erneut die bayerische Landesregierung bei ihrem Versuch gestoppt, eine streng geschützte Art per Ausnahmegenehmigung zur Tötung freizugeben. Stand jetzt, so heißt es in der Pressemitteilung des BayVGH, dürfen Fischotter „damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden“. Eine endgültige Entscheidung fällt allerdings erst in der Hauptverhandlung.

Doch wer sich in der Vergangenheit mit dem juristischen Tauziehen um den Fischotter in Bayern beschäftigte, konnte mit dieser Entscheidung des BayVGH rechnen. Bereits im Mai dieses Jahres hatte das Gericht zwei frühere Ausnahmegenehmigungen kassiert, die die Tötung einzelner Tiere in der Oberpfalz erlaubten. Die Abschüsse im Einzelfall waren rechtswidrig, lautete damals das Urteil. Die Begründung: „Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung der europarechtlich streng geschützten Fischotter müsse die Behörde auf Grundlage wissenschaftlicher Daten nachweisen, dass die Tötung geeignet sei, ernste wirtschaftliche Schäden in der Fischereiwirtschaft zu verhüten. Dieser Nachweis sei nicht erbracht.“

Pfotenabdrücke eines Fischotters, daneben ein Lineal. Die Abdrücke sind etwa vier Zentimeter lang
Trittsiegel eines Fischotters
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