Grüne Infrastruktur gegen Ja zum Wind-Booster: Umweltverbände machen Friedensangebot

Klimakrise und Ukraine-Krieg forcieren den Umstieg auf Erneuerbare Energien. Doch das geht bisher meist zu Lasten der Natur. Die Chefs der Umweltverbände wollen den Naturschutz auf Augenhöhe bringen und so auch dem Ausbau der Erneuerbaren einen „Booster“ verschaffen.

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter:
6 Minuten
Windräder an der Küste, Drohnenaufnahme

Windkraft-Ausbau ohne Artenschutzprüfung, genehmigungsfreie Flüssiggasterminals im Rekordtempo und die Freigabe von Naturschutzflächen für die Landwirtschaft: Angesichts von Klimakrise und kriegsbedingter Knappheit an Energie und Lebensmitteln gerät die Natur derzeit an allen Fronten unter beispiellosen Druck – zusätzlich zu den vielen Stressfaktoren, die es schon zuvor gab.

Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt es gute Gründe: Sie sind die derzeit einzigen Technologien, ohne Treibhausgase und Atommüll ausreichend Strom und Wärme für die Industrienation Deutschland zur Verfügung zu stellen. Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine trat zudem offen zutage, wie fatal die einseitige Abhängigkeit von russischen Öl- und Gaslieferungen ist. Deshalb macht die Regierung Tempo, zieht in Windeseile an der Küste Flüssiggas-Terminals hoch und räumt den Betreibern von Windkraftanlagen per Gesetz rechtliche Hürden aus dem Weg – der Natur- und Artenschutz bleibt dabei oft auf der Strecke. Die Folge: Auch solche Umweltverbände, die grundsätzlich für Erneuerbare Energien sind, sehen oft keinen anderen Weg als den vor Gericht.

Die Chefs der größten und bekanntesten Umweltverbände wollen nun einen anderen Weg gehen und wagen den Versuch eines Friedensschlusses zwischen Klima- und Naturschutz. Der Bundesregierung machen sie dafür ein beachtenswertes Angebot: Klima- und Naturschutz sollen künftig gleichrangig bewertet werden. Praktisch soll als „grüne Infrastruktur“ ein enges Netz artenreicher Schutzgebiete entstehen. Im Gegenzug wollen die Verbände den beschleunigten Ausbau etwa der Windkraft mitttragen.

Habeck sitzt an einem Tisch mit einem Namensschild vor sich und gestikuliert.
Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Klimaschutz und Wirtschaft.
Drohnenfoto eines Moores mit Wiesen und Wald in Lettland
Moore, Wälder und andere Ökosysteme sollen nach den Plänen der EU-Kommission europaweit renaturiert werden.

Unterstützung kommt aus der Bundestagsfraktion der Grünen. „Wir brauchen mehr und schneller Erneuerbare Energien, aber wir brauchen auch mehr Naturschutz“, sagt Jan-Niclas Gesenhues. Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion warnt im Gespräch mit RiffReporter davor, beim Klimaschutz die Krise der Biodiversität zu übergehen: „Wir müssen höllisch aufpassen, dass wir nicht die eine Krise lösen und damit die andere verschärfen.“

EU-Kommission gibt Ländern mit Notverordnung freie Hand zum Aushebeln von Naturschutzrecht

Denn die Hiobsbotschaften zum Zustand der natürlichen Umwelt reißen nicht ab. Spätestens seit der Weltnaturkonferenz von Montreal setzt sich die Erkenntnis durch, dass die globale Öko-Krise aus Klimaerwärmung und dem dramatischen Verlust von Arten und Lebensräumen besteht – und entweder gemeinsam oder gar nicht gelöst werden kann.

Genau danach sieht es gerade aber nicht aus. Unter dem Stichwort „Planungsbeschleunigung“ hebelt die EU-Kommission mit Unterstützung maßgeblicher Teile der Berliner Ampelkoalition bislang sicher geglaubte Bastionen des Umwelt- und Naturschutzrechts aus. Die Kommission setzte bereits Ende Dezember am Europaparlament vorbei eine Notverordnung durch, mit der die Mitgliedsländer Windräder und Anlagen für andere Erneuerbare Energien samt der dazugehörigen Infrastruktur in Vorranggebieten – sogenannten „Go-To-Areas“ – genehmigen können, ohne vorher die Auswirkungen auf Umwelt und Artenschutz zu untersuchen.

Die EU-Notverordnung gilt vorerst für 18 Monate und legt auch fest, dass Planung, Bau und Betrieb von Erneuerbarer-Energie-Anlagen „im überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegen und „der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ dienen. Diese rechtliche Privilegierung soll Erneuerbaren Energien im Genehmigungsprozess Priorität gegenüber anderen Erwägungen wie dem Naturschutz geben.

Eine Gruppe Großtrappen fliegt vor einem Windrad.
Vorrang für Erneuerbare hat seinen Preis: Die vom Aussterben bedrohten Großtrappen verlieren mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetz komplett die Anerkennung als windkraftsensible Vogelart.

Grüner Bumerang?

Die rechtliche Aufwertung der Erneuerbaren Energien ist keine Erfindung der EU-Kommission. Sie geht auf das Vorbild des im vergangenen Jahr verabschiedeten deutschen „Osterpakets“ zur Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus von Wirtschaftsminister Robert Habeck zurück und findet sich beispielsweise auch im geänderten Bundesnaturschutzgesetz.

Kritiker hatten bereits damals gewarnt, die rechtliche Privilegierung schaffe einen Präzendenzfall und könne sich am Ende als Bumerang erweisen, weil auch andere Ministerien auf eine Vorzugsbehandlung ihrer Projekte drängen könnten. Dies scheint sich nun zu bestätigen. Denn auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dessen Partei ein Tempolimit verhindert und dessen Ministerium den selbstgesteckten Klimazielen weit hinterherhinkt, will nun von der Bestimmung profitieren, die eigentlich dem Klimaschutz dienen sollte. Er fordert, auch den Neubau von Fernstraßen und Autobahnen zum „überragenden öffentlichen Interesse“ zu erklären und neuen Projekten damit den zu Weg ebnen. Vor allem Bundesumweltministerin Steffi Lemke stellt sich gegen das Ansinnen ihres Ministerkollegen.

Umweltverbände fordern von Koalition Privileg für „grüne Infrastruktur“

Der Streit wird auch Thema beim Treffen des Koalitionsausschusses am Donnerstag unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz zum Thema Planungsbeschleunigung sein. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Frage, wie wirksam die bisherigen Maßnahmen waren. Führende Experten bezweifeln, dass die fortlaufende Schwächung des Naturschutzes überhaupt dem Ausbau der Erneuerbaren hilft. „Die Schutzstandards des Artenschutzrechts wurden abgesenkt, ohne dass sich damit ein Gewinn für den forcierten Ausbau der Windenergie verbindet“, sagte etwa der renommierte Umweltrechtler Martin Gellermann im Interview mit RiffReporter.

Auch Scholz ließ schon vor einigen Monaten bei einem Treffen mit den Spitzen der deutschen Umweltverbände Skepsis durchblicken. Stattdessen soll der Kanzler Angaben von Teilnehmern zufolge in die Kritik eingestimmt haben, dass viele „Booster“-Maßnahmen die Prozesse nicht wirklich beschleunigten – auch, weil sie möglicherweise gegen europäisches Recht verstoßen. Offenbar bat Scholz die Verbände auch um ihren Input. Denn den haben die Chefs von Greenpeace, WWF, BUND, Nabu und des Umwelt-Dachverbandes DNR dem Kanzleramt und den Ministerien rechtzeitig zu den Beratungen am Donnerstag nun gegeben.

Augenhöhe zwischen Natur- und Klimaschutz

In dem 8-Seiten-Papier mit dem Titel „Ein Booster für erneuerbare und grüne Infrastruktur“ haben sie dargelegt, wie das Dilemma zwischen schnellem Ausbau der Erneuerbaren Energien und Naturschutz auf knapper werdender Fläche aus ihrer Sicht gelingen kann. Der Tenor des Vorschlags: Wenn Klima- und Naturkrise gleich wichtig sind, müssen sie auch gleich wichtig genommen werden.

Augenhöhe zwischen Natur- und Klimaschutz also: „Wir wollen mit unserem Vorschlag aus der Auseinandersetzung um jeden einzelnen neuen Gesetzesvorstoß, um jedem Einzelfall, herauskommen und einen Weg skizzieren, wie es gelingen kann, die Herausforderungen des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Biodiversitätskrise gemeinsam anzugehen“, sagt Nabu-Chef Krüger im Gespräch mit RiffReporter.

Konkret schlagen die Verbände-Chefs vor, analog zu Wind- und Sonnenenergie auch für die Biodiversität und die „grüne Infrastruktur“ den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ festzulegen.

Kraniche stehen im Morgenrot im flachen Wassr
Bei der Weltnaturkonferenz hat sich auch Deutschland verpflichtet, 30 Prozent seiner Fläche unter wirksamen Schutz zu stellen. Der Vorrang für „grüne Infrastruktur“ könnte dabei helfen.

Konkret schlagen die Verbände-Chefs vor, analog zu Wind- und Sonnenenergie auch für die Biodiversität und die „grüne Infrastruktur“ den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ festzulegen.

„Wir wollen eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren, wir dürfen das aber nicht zu stark auf Kosten der verbliebenen Biodiversität betreiben“, sagt BUND-Chef Olaf Bandt im Gespräch mit RiffReporter. „Mit der rechtlichen Festschreibung, dass die Sicherung von Biodiversität und grüner Infrastruktur – Wälder, Moore und andere Lebensräume – ebenso im überragenden öffentlichen Interesse liegt wie der Ausbau regenerativer Energien, können wir eine Prioritätensetzung hinbekommen, die Natur und Energiewende nutzt“, erläutert er. Andernfalls kämen „die Ausweisung und die Genehmigung der notwendigen Maßnahmen wie Wiedervernässung, Renaturierung oder auch Artenhilfsprojekte überhaupt nicht voran.“

30 Prozent der Landfläche als grüne Infrastruktur

Die Verbände-Chefs drücken mit ihren Vorschlägen aufs Tempo. So sollen die Gebiete der „grünen Infrastruktur“ bereits innerhalb von zwei Jahren „identifiziert und rechtlich gesichert“ werden. Analog zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und den Beschlüssen der Weltnaturkonferenz von Montreal sollen zunächst 30 Prozent der Landfläche Deutschlands als „Kernfläche der grünen Infrastruktur“ gesichert, gut gemanagt und miteinander vernetzt werden – „davon mindestens ein Drittel bis die Hälfte mit strikten Schutzvorgaben“.

Zusätzlich solle ein Mindestanteil von zehn Prozent der derzeit intensiv genutzten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen „ökologisiert“ werden, damit die Gebiete der grünen Infrastruktur miteinander vernetzt werden. Im Gegenzug schlagen die Verbandschefs vor, die Vorrangflächen für Wind und andere erneuerbare Energien schneller als bisher geplant schon binnen zwei Jahren auszuweisen und die Genehmigungsverfahren in den Windvorranggebieten zu vereinfachen.

Ob die Vorschläge der Umweltverbände in der Koalitionsrunde thematisiert werden, ist nicht bekannt. Unterstützung kommt jedenfalls aus der Grünen-Fraktion. „Wir müssen den Schutz überlebenswichtiger Ökosysteme auch rechtlich als das festschreiben, was er ist: nämlich im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend“, sagt Umweltpolitiker Gesenhues.

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