Barockes Kraftwerk: Wie sich Photovoltaik und Denkmalschutz in Einklang bringen lassen

Viele Bundesländer haben ihre Vorschriften für Photovoltaik auf Baudenkmälern gelockert. Farbige Module und Solarziegel sollen helfen, dem Denkmalschutz gerecht zu werden.

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Zwei Installateure verlegen rötliche Solarziegel auf einem historischen Dach, im Hintergrund der Würzburger Dom

Wenige Schritte vom Würzburger Dom entfernt steht ein im Kern barockes, denkmalgeschütztes Gebäudeensemble, das der „Kongregation der Schwestern des Erlösers“ als Mutterhaus dient. Auch eine Klinik und soziale Einrichtungen unterhält die katholische Ordensgemeinschaft dort. Und sie erzeugt Strom: Ende letzten Jahres haben die Schwestern auf ihrem für süddeutsche Altstädte so charakteristischen rötlichen Ziegeldach eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen. Auf gut 1.500 Quadratmetern Fläche erzeugt das Solarsystem genug Energie, um damit rechnerisch den Jahresbedarf von rund 40 Vier-Personen-Haushalten decken zu können.

Photovoltaik auf einem barocken Baudenkmal, noch dazu im Herzen der Altstadt von Würzburg? Lange Zeit kaum vorstellbar, denkmalgeschützte Gebäude waren für die Solarenergie weitgehend tabu. Das hat sich in den letzten ein, zwei Jahren jedoch geändert. In vielen Bundesländern, darunter die großen Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, haben die Regierungen – Denkmalschutz ist Ländersache – die zuständigen Behörden angewiesen, bei der Genehmigung von Solaranlagen auf Baudenkmälern liberaler zu verfahren. Die neue Praxis zeigt bereits Wirkung, etwa in Sachsen-Anhalt: Nach Erhebungen der Landesregierung haben die Denkmalschutzämter im ersten Quartal dieses Jahres gerade einmal gut ein Prozent der Anträge abgelehnt.

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