Wann sollte man sich oder andere beim Arzt oder beim Gesundheitsamt melden?
Schon der begründete Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung ist meldepflichtig. Manche Berufsgruppen müssen sogar andere Menschen melden.
Bei RiffReporter berichten WissenschaftsjournalistInnen für Sie über die Pandemie
Die vom neuen Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 gehört zu den meldepflichtigen Krankheiten. Das heißt, nicht nur ÄrztInnen, sondern auch Angehörige anderer Heil- oder Pflegeberufe und LeiterInnen von Einrichtungen wie Schulen oder Alten- und Pflegeheimen müssen bereits den Verdacht einer Erkrankung an das zuständige Gesundheitsamt melden. Auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts finden sich ausführliche Informationen.
Befürchten Sie, sich angesteckt zu haben, sollten Sie zunächst Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren. In einigen Städten gibt es zudem sogenannte Corona Call-Center und Corona-Überwachungszentren, die unter Umständen auch weiterhelfen können. Wie die möglichen Symptome einer Corona-Infektion aussehen, erklären wir auch hier auf RiffReporter.
Auch ohne Symptome kann es Sinn machen, Ärzte und Bereitschaftsdienst zu informieren, etwa wenn Sie vermuten, dass Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Dann können Sie aber auch direkt das zuständige Gesundheitsamt anrufen. Sind Sie sogar sicher, dass die Kontaktperson infiziert war, sollten Sie sich auf jeden Fall beim Gesundheitsamt melden. (Peter Spork)
Anlaufstellen:
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Bundesweite Rufnummer 116117 (für Postleitzahlensuche nach der nächsten Praxis und weitere Infos bitte Link klicken)
- Zuständiges Gesundheitsamt (Postleitzahlensuche)
- Weitere Hotlines, u.a. für hörgeschädigte Menschen, auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit