Biopiraterie: Historischer Durchbruch bei WIPO-Verhandlungen

Nach jahrzehntelangen Verhandlungen einigten sich 190 Staaten auf einen neuen internationalen Biopiraterie-Vertrag, der Indigenen zu mehr Rechten verhelfen soll. Für Beobachter ist das allerdings nur ein erster Schritt.

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Die Amazonasfrucht Cupuaçu steht im Mittelpunkt verschiedener Versuche von Lebensmittelkonzernen, ihre Verwertung patent-und markenrechtlich schützen.

Mehr als 190 Staaten einigten sich am vergangenen Freitag auf einen neuen Vertrag zur Bekämpfung von Biopiraterie. Er regelt den Umgang mit Patenten, die auf genetischen Ressourcen wie Heilpflanzen und deren traditioneller Nutzung beruhen.

Der neue Vertrag besagt, dass die Staaten für eine Patentanmeldung von den Antragstellern die Angabe des Ursprungslandes oder die Quelle der genetischen Ressourcen verlangen müssen. Basiert die „Erfindung“ des Patentanmelders auf traditionellem Wissen über genetische Ressourcen, müssen die Staaten von den Antragstellenden verlangen, dass sie die indigenen Völker oder die lokale Community benennen, die das traditionelle Wissen bereitgestellt haben.

Unter großem Beifall nahmen die Delegierten nach langen Verhandlungen den ersten Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zum Thema Biopiraterie an. Er regelt erstmals die Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum, genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen. Als erster WIPO-Vertrag enthält er besondere Regelungen für indigene Völker und lokale Communities.

Der Verhandlungserfolg war wohl aufgrund der in Montreal 2022 verabschiedeten UN-Biodiversitätskonvention möglich, die erstmals die rechtliche Relevanz von traditionellem Wissen hervorhebt. Die Diskussion wird allerdings in der Ethnologie bereits seit Beginn der 1990er Jahre geführt, maßgeblich wurde sie angestoßen durch den amerikanischen Anthropologen Darrell Posey.

Umstrittene Patente und Markenschutz

Natürliche genetische Ressourcen in Heilpflanzen, landwirtschaftliche Nutzpflanzen und Tierrassen können nicht als geistiges Eigentum geschützt werden. Hingegen können Erfindungen, die unter Verwendung dieser Ressourcen entstanden, patentiert werden. Viele Entwicklungsländer befürchten, dass Unternehmen ohne die Offenlegung des Ursprungs des Wissens um die Verwendung die Rechte der indigenen Bevölkerung umgehen könnten.

Zu den bekannten Fällen von Biopiraterie gehört die Verwertung der Kakao-ähnlichen Amazonasfrucht Cupuaçu. Der japanische Lebensmittelkonzern Asahi Foods hatte ein Patent auf das Verfahren zur Pflanzenfettgewinnung eingereicht, doch da das europäische Patentamt das Herstellverfahren als bekannt einstufte, war die Patenteinreichung nicht erfolgreich. Nach Protesten von NGOs löschte auch die japanische Patenbehörde den Markenschutz auf das Warenzeichen Cupuaçu.

Ein anderer Fall betrifft die Nähr- und Heilpflanze Maca aus den peruanischen Anden. Ihre Heilwirkung ist nachweislich unter den Quechua- und Aymara-Völkern seit langem bekannt. Die Firma PureWorld Inc. erhielt Patente auf die Nutzung von Maca. Die peruanische Regierung kritisiert dies als Biopiraterie, der Patentschutz ist bis heute rechtskräftig. Auf Basis des neuen Biopiraterie-Abkommens der WIPO könnte dieser jetzt mit größeren Aussichten auf Erfolg angefochten werden.

Auch die kommerzielle Verwertung der Afrikanischen Teufelskralle ist umstritten. Sie wird von Pharmaunternehmen genutzt, um rheumatische Erkrankungen zu behandeln. Dem Volk der San in der südafrikanischen Kalahari ist diese Heilwirkung seit langem bekannt, die Verwendung in Europa geht auf einen deutschen Kolonialbeamten zurück. Bis heute werden die Teufelskrallen-Wurzeln von den San zu extrem niedrigen Löhnen geerntet. Es gibt keine Fair-Trade-Abkommen. Weder ihr Wissen um die Nutzung, noch ihre Beteiligung an der Verwertung der Teufelskreise wird angemessen gewürdigt. Auch hier könnte das neue Abkommen den San helfen, ihre Rechte besser durchzusetzen.

Zu den Positivbeispielen zählt die kommerzielle Verwertung der Energie- und Heilpflanze Guaraná, die aus dem Amazonas-Regenwald stammt. Das Volk der Sateré-Mawé, das die Pflanze kultiviert hat, erstritt als erstes indigenes Volk in Brasilien die Eintragung im INPI (Instituto Nacional da Propriedade Industrial, dt. Institut für gewerbliches Eigentum) und damit die Anerkennung der geographischen Herkunft.

Das indigene Volk der Sateré-Mawé hat den Anbau und die Verwertung von Guaraná kultiviert.
Die koffeinhaltigen Samen der Guaraná-Pflanze werden als Nahrungsergänzungsmittel und Zusatz in Getränken verwendet. Angebaut wird sie im Amazonasbecken.
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