Elektronische Patientenakte: Was sind die Vor- und Nachteile?

Ab Januar 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), wenn sie nicht widersprechen. Was hilft bei der Entscheidung? Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten.

vom Recherche-Kollektiv Plan G:
7 Minuten
Grafik, die verschiedene Icons aus dem Gesundheitsbereich enthält und sie als Netzwerk darstellt

Geseztlich Versicherte bekommen derzeit Post von ihrer Krankenkasse. In vielen Briefen steht es so wie zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse: „Ab Januar 2025 bekommen Sie automatisch eine ePA. (…) Dafür brauchen Sie nichts zu tun. Wir kümmern uns um alles.“ Das stimmt, denn der Gesetzgeber hat beschlossen, dass die ePA mit dem sogenannten Opt-out-Verfahren an den Start geht. Wer die Akte nicht möchte, muss deshalb aktiv werden und widersprechen.

Schon jetzt bieten viele Krankenkassen eine ePA an. Oft ist sie in den Krankenkassen-Apps integriert, die du dir über die Website deiner Krankenkasse oder im App-Store herunterladen kannst. Manche Krankenkassen bieten auch eine separate App dafür an. Auf der Website der gematik, das ist die Agentur für digitale Medizin in Deutschland, findet sich eine Liste der ePA-Apps. Dort ist auch eine Anleitung zum Download und zur Registrierung zu finden.

Ab Januar wird für alle Versicherten eine ePA angelegt. So soll es dann nach und nach möglich sein, alle Informationen, die über Patient:innen anfallen, in der ePA zu speichern. Dazu gehören zum Beispiel Arztbriefe, Medikamentenpläne, Röntgenbilder und Laborbefunde, aber auch Mutterpass, Impfpass, das Zahn-Bonusheft oder das U-Untersuchungsheft für Kinder. Auf Wunsch können auch Daten aus Disease-Management-Programmen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, deine Organspendebereitschaft, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen in der ePA gespeichert werden. Die Informationen kannst du entweder selbst in der ePA ablegen, oder sie werden direkt an der Stelle im Gesundheitswesen eingepflegt, mit der du es gerade zu tun hast, zum Beispiel in deiner Arztpraxis, durch deine Apotheke oder das Krankenhaus. Auch ältere Behandlungsdaten können in der ePA hinterlegt werden – möglich ist das über die Krankenkasse zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente.

Jetzt steht also eine Entscheidung an: Bist du mit der ePA einverstanden? Damit du diese Entscheidung treffen kannst, ist wichtig zu wissen: Welche Vorteile und welche Nachteile hat die ePA eigentlich?