Naturschutz-Abkommen von Montreal: Lieferketten und Finanzflüsse werden transparent

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Biodiversität soll für Unternehmen verpflichtend werden. Das verlangt das in Montreal verabschiedete Naturschutzabkommen. Liefer- und Wertschöpfungsketten müssen nun offengelegt werden.

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Finanzflüsse und Warenflüsse müssen auch nach Naturschutz-Kriterien kontrolliert werden.

Unternehmen werden in ihre Nachhaltigkeitsberichte nicht nur Klima-, sondern auch Biodiversitätsrisiken aufnehmen müssen. Dazu gehört es die Liefer- und Wertschöpfungsketten und Portfolios entsprechend zu überwachen und zu bewerten. Das verlangt das auf dem Weltnaturgipfel in Montreal von 196 Staaten einstimmig verabschiedete neue Naturschutzabkommen. Angesichts der sehr zähen Debatten um Lieferkettengesetze in Deutschland und Europa ist das ein unerwarteter Erfolg.

Transparenzvorgaben an Unternehmen

Bis 2030 sollen große und transnationale Unternehmen und Finanzinstitutionen verpflichtet werden, entlang ihrer Betriebe, Liefer- und Wertschöpfungsketten und Portfolios „ihre Risiken, Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die biologische Vielfalt regelmäßig zu überwachen, zu bewerten und transparent offenzulegen“, heißt es im Ziel 15 des Abkommens. Die Verpflichtung gilt damit nicht unmittelbar, was auch zu enttäuschten Reaktionen geführt hatte.

Die Vorgaben an große Unternehmen und Institutionen wird sich gleichwohl auch auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken, die zunehmend mit Berichterstattungsanforderungen ihrer Kunden und ihrer Geldgeber konfrontiert werden. Da es in diesem Bereich noch keine verbindlichen und standardisierten Berichterstattungsrahmen gibt, sind die Anforderungen derzeit noch sehr unterschiedlich.

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