Ökozid: Wann wird Naturzerstörung endlich bestraft?

Der Internationale Strafgerichtshof soll schwere Umweltverbrechen ahnden können. Doch der Weg dahin ist lang und steinig.

vom Recherche-Kollektiv Flugbegleiter: Markus Hofmann
4 Minuten
Ein Ölfilm liegt auf dem Meer und schillert in verschiedenen Farben.

Dies sei „ein historischer Moment“, meint Jojo Mehta, Vorsitzende der „Stop Ecocide“-Stiftung. Nun gebe es eine prägnante juristische Definition des „Ökozids“. Eine Definition, die die Regierungen dieser Welt „ernst nehmen würden“.

Anfang dieser Woche veröffentlichte die „Stop Ecocide“-Stiftung einen Entwurf für eine neue internationale Strafnorm: den Ökozid. Diese Strafnorm soll in das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (auch Römisches Statut oder Rom-Statut genannt) aufgenommen werden. Bisher stehen in diesem völkerrechtlichen Abkommen die Tatbestände Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression (zum Beispiel Angriffskriege).

Die schwere Umweltschädigung fehlt

Die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“, dürften nicht unbestraft bleiben, heisst es in der Präambel des Römer Statuts. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist seit 2002 zuständig für die Dursetzung dieses Abkommens, das über 120 Staaten anerkannt haben. Allerdings haben einflussreiche Länder wie die USA, Russland, China oder Indien das Römer Statut nicht ratifiziert. Sie wollen nicht, dass ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor ein internationales Strafgericht gezogen werden dürfen.

Porträt von Jojo Mehta.
Jojo Mehta setzt sich mit der Stop-Ecocide-Stiftung gegen Umweltverbrechen ein.

In der Aufzählung der Straftatbestände fehlt bisher allerdings ein Verbrechen: die schwere Schädigung der Umwelt, zum Beispiel die massive Abholzung der Regenwälder, die Verschmutzung der Meere durch eine Ölpest oder das illegale Töten einer besonders geschützten Tierart (zur langen Geschichte der Forderung nach einer Ökozid-Strafnorm siehe den „Flugbegleiter“-Beitrag hier).

Geht es nach dem Willen der „Stop Ecocide“-Bewegung soll sich dies in den kommenden Jahren ändern. In ihrem Auftrag hat sich ein Panel von renommierten Umweltjuristinnen und Völkerrechtlern in den vergangenen Monaten der Aufgabe angenommen, einen Zusatz für das Römer Institut zu verfassen. Als fünftes Verbrechen soll das „Verbrechen des Ökozids“ eingefügt werden. Täterinnen und Täter, die sich des Ökozids schuldig gemacht haben, sollen hinter Gitter gebracht werden.

„Im Dienste des Planeten“

Das Expertengremium schlägt folgende Definition vor: Unter den Tatbestand des Ökozids fallen „rechtswidrige oder mutwillige Handlungen begangen mit dem Wissen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit diesen Handlungen schwere und entweder weit verbreitete oder langfristige Schäden an der Umwelt verursacht werden“ (eigene Übersetzung).

Welche Motivation hinter diesem neuen Artikel des Römer Statuts steckt, soll eine Ergänzung der Präambel verdeutlichen. Sie soll darauf hinweisen, „dass die Umwelt täglich durch schwere Zerstörung und Verschlechterung bedroht ist, die weltweit natürliche und menschliche Systeme ernsthaft gefährden“.

Porträt von Philippe Sands.
Der Rechtsprofessor und sehr erfahrene Völkerrechtler Philippe Sands hat das Expertenpanel zusammen mit Dior Fall Sow geleitet.

Philippe Sands, Rechtsprofessor und Ko-Vorsitzender des Expertenpanels, sagte bei der Präsentation der Ökozid-Definition: „Beim Verbrechen des Ökozids handelt es sich um ein Gesetz, das im Dienste des Planeten steht, und um ein Mittel zur Bewusstseinsänderung, die Idee sowie die Ideale der internationalen Gerechtigkeit für das Gemeinwohl nutzbar zu machen.“ Seine Kollegin, die Uno-Juristin Dior Fall Sow, bezeichnete das Vorhaben, den Ökozid als fünftes Verbrechen in das Römer Institut aufzunehmen, als ein „aufregendes Abenteuer“, das man wagen sollte.

Langwierige Verfahren – mit ungewissem Ausgang

Das Wort „Abenteuer“ trifft den Nagel auf den Kopf. Der Weg bis zur Revision des Römer Statuts wird nicht nur abenteuerlich, sondern auch steinig werden. Zunächst muss ein Staat vorschlagen, dass man sich dem Thema des Ökozids überhaupt annimmt. 2019 hatten einige Inselstaaten dazu aufgerufen, das Verbrechen des Ökozids zumindest „ernsthaft zu bedenken“.

Dank der Vorarbeit des von der „Stop Ecocide“-Bewegung einberufenen Juristenpanels liegt nun ein Entwurf auf dem Tisch, den die Staaten beraten können. Einige europäische Länder, darunter Belgien und Frankreich, haben signalisiert, dass sie das Anliegen von „Stop Ecocide“ unterstützen.

Im nächsten Schritt muss eine Mehrheit der 123 Vertragsstaaten beschliessen, über den Vorschlag zu beraten. Für die Aufnahme des Ökozid-Straftatbestands ins Römische Statut ist gar eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Und am Ende müssen auch die einzelnen Staaten die Revision ratifizieren. Andernfalls sind sie der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs im Falle eines mutmasslichen Ökozids nicht unterworfen.

Zweifel an der Durchsetzbarkeit

Den Ökozid als neues internationales Verbrechen zu verankern, wird seinen Befürwortern nicht nur einiges an Durchhaltevermögen abverlangen. Sondern auch grosses Vertrauen ins internationale Strafrecht. Das ist in der Vergangenheit allerdings oft enttäuscht worden. Denn nur in wenigen Fällen ist es dem Strafgerichtshof in Den Haag bisher gelungen, ein Verfahren erfolgreich an ein Ende zu bringen. Die Beweisführungen sind in den komplexen Fällen äusserst aufwendig.

Das wird auch bei mutmasslichen Umweltverbrechen nicht anders sein. Einer Angeklagten oder einem Angeklagten nachzuweisen, dass sie oder er wissentlich einen schwerwiegenden Umweltschaden verursacht hat, dürfte in der Praxis alles andere als einfach sein. Ein Gesetz ist nur so gut wie seine Durchsetzung. Das trifft ganz besonders im Umweltbereich zu. In vielen Staaten sind eigentlich brauchbare Umweltgesetze vorhanden, doch oft fehlen die Mittel oder es mangelt am Willen, diesen Nachfolge zu leisten.

Die Hoffnung besteht, dass eine neue internationale Strafnorm des Ökozids den Druck auf die Staaten erhöht, besser für die Umsetzung des Umweltrechts zu sorgen. Doch nur wenn man dem Internationalen Strafgerichtshof in Zukunft auch die notwendigen Ressourchen gibt, Umweltverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. wird der Einsatz für die Ökozid-Strafnorm mehr als eine symbolische Aktion sein.

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